Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft dem Polizeibeamten aus Ostösterreich vor, das Video an eine private WhatsApp-Gruppe versendet zu haben, aus der das Video dann weiter veröffentlicht worden sei. Der Beamte war beim Einsatz unterstützend tätig. Laut Anklagebehörde handelt es sich bei dem Video um ein Amtsgeheimnis, von dem der Beamte nur aufgrund seiner polizeilichen Tätigkeit Kenntnis hatte. Durch die Weitergabe habe er eben dieses verletzt.
Das Video wurde von dem Beschuldigten in der Nacht auf den 28. Februar weitergegeben. Noch am selben Tag konnten die Ermittler des Bundeskriminalamtes nachvollziehen, wer es weitergab. Der Beschuldigte habe sich geständig gezeigt, hieß es. Das Vergehen ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.
Auf dem wenige Sekunden dauernden Film, das von Medien verbreitet wurde, ist Langläufer Max Hauke beim Eigenblutdoping zu sehen. Er hatte die Blutinfusion noch im Arm und wurde im Zuge des Einsatzes scheinbar auf frischer Tat ertappt.