Der abstiegsbedrohte FC St. Pauli muss das Punktspiel gegen den Nordrivalen Werder Bremen am 23. April nun doch nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten.
Gnade statt Geisterspiel: Der Einspruch des FC St. Pauli hat für eine überraschende Wendung in der Bierbecher-Affäre gesorgt. Der abstiegsbedrohte Klub muss das Heimspiel gegen den Nordrivalen Werder Bremen am Ostersamstag nun doch nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz revidierte nach einer dreistündigen mündlichen Verhandlung sein Urteil aus dem schriftlichen Verfahren. St. Pauli kommt nun mit einer Platzsperre davon.
Spiel in fremdem Stadion
Die Hamburger müssen das erste Spiel der kommenden Saison in einem Stadion austragen, das mindestens 50 Kilometer von der Hansestadt entfernt liegt. Außerdem dürfen nicht mehr als 12.500 Zuschauer das Spiel besuchen, dies entspricht der Sanktion eines Teilausschlusses der Zuschauer.
Die ursprüngliche Strafe hätte das erste Bundesliga-Spiel der Geschichte ohne Zuschauer zur Folge gehabt und hätte dem Klub einen Verlust von 350.000 Euro zugefügt.
"Diese Entscheidung hat den Charme, dass in den Wettbewerb der laufenden Saison durch das Sportgericht in keiner Weise eingegriffen wird", sagte Lorenz bei der Urteilsverkündung: "Das soll aber nicht heißen, dass es zukünftig nur Platzsperren geben wird." Zuvor war ein Konsensgespräch zwischen Chefankläger Anton Nachreiner und den Klub-Verantwortlichen gescheitert. Nachreiner und die Klub-Verantwortlichen, die das Spiel in Bremen oder Hannover austragen wollen, akzeptierten den Richterspruch, der somit rechtskräftig ist.
"Urteil war zu hart"
"Das Urteil wird uns wirtschaftlich hart treffen, aber es greift nicht in den laufenden Wettbewerb ein", sagte St. Paulis Vize-Präsident Gernot Stenger: "Das erste Urteil war zu hart, da wir uns nicht schuldhaft verhalten hatten."
Nachreiner stimmte unter anderem deshalb zu, weil die Hamburger bei einer Bestätigung des früheren Urteils Einspruch beim DFB-Bundesgericht eingelegt hätten. Aufgrund der Fristen wäre eine Entscheidung des Bundesgerichts vor dem Werder-Spiel nicht möglich gewesen.
Im schriftlichen Verfahren waren die Hamburger verurteilt worden, weil Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner in der Begegnung gegen Vizemeister Schalke 04 am 1. April in der 89. Minute beim Stand von 0:2 von einem gefüllten Bierbecher im Nacken getroffen wurde. Das Spiel wurde mit 0:2 gegen die Hamburger gewertet.
Allofs zufrieden mit Urteil
Die Hanseaten hatten Einspruch gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit eingelegt, um die Sanktion abzuwenden. Der inzwischen mit großer Wahrscheinlichkeit identifizierte Werfer, der seine Tat bisher nicht gestanden hat, wird sich mit Schadenersatzforderungen seitens der Hamburger auseinandersetzen müssen. Zudem droht ihm ein mehrjähriges Stadionverbot.
Einige Pauli-Fans hätten sich ohnehin nicht mit einem Geisterspiel abgefunden und hatten eine Massenklage gegen den DFB in Erwägung gezogen. Das es dazu nicht kommt, freut auch Werder-Geschäftsführer Klaus Allofs.
"Es wäre schade für die Fans beider Seiten gewesen. Es hätte viele getroffen, die damit nichts zu tun haben", sagte Allofs: "Ein sportlicher Vorteil wäre der Auschluss der Öffentlichkeit für uns auch nicht gewesen. Schließlich wäre es für beide Mannschaften ungewohnt gewesen."
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