Das OVG begründete die Entscheidung im Kern damit, dass grundlegende Rechtsfragen in einem verwaltungsrechtlichen Eilverfahren nicht geklärt werden können.
"Unsere Beschwerde ist zwar zurückgewiesen worden, aber wir haben durch den Beschluss wertvolle Hinweise erhalten, die uns optimistisch stimmen, dass die grundlegenden Rechtsfragen im Klageverfahren in unserem Sinne entschieden werden", erklärte St. Paulis Vizepräsident Dr. Bernd-Georg Spies und ergänzte: "Schließlich hat diese Entscheidung nicht nur Einfluss auf den FC St. Pauli, sondern auf den Fußball in Deutschland."
Der FC St. Pauli im Steckbrief