Der VfL Bochum sperrt sich weiterhin gegen Leon Goretzkas Wechsel zum FC Schalke 04. Streitpunkt bleibt die festgeschriebene Ablösesumme, die im Vertrag des 18-jährigen Talents offenbar nicht klar definiert zu sein scheint. Deshalb könnte der Fall vor Gericht gehen.
Laut "Sport Bild Plus" gibt es in beiden Lagern unterschiedliche Auffassungen, was die vermeintliche Ausstiegsklausel des Bochumers angeht. Während Schalke-Manager Horst Heldt und Goretzka-Berater Jörg Neubauer darauf beharren, dass der Mittelfeldspieler für 2,8 Millionen Euro aus seinem bis 2016 datierten Vertrag herausgekauft werden könne, dementiert die Bochumer Führungsetage um Manager Christian Hochstätter den entsprechenden Passus.
Muss Goretzka vor Gericht ziehen?
Wie das Magazin berichtet, lässt eine außergewöhnliche Formulierung in Goretzkas Arbeitspapier Spielraum für Diskussionen. So soll sich die kolportierte festgeschriebene Ablösesumme auf "mindestens 2,8 Millionen Euro" belaufen, was dem VfL scheinbar die Möglichkeit gebe, auch auf einen höheren Betrag bestehen zu können, da so lediglich eine Mindestsumme festgelegt worden sei.
Der "Kicker" geht dementsprechend davon aus, dass Goretzka, der den Bochumern seinen Wunsch nach einem Wechsel zu S04 bereits mitgeteilt haben soll, den Transfer nun vor dem Arbeitsgericht einklagen muss.
Bochum hofft weiter auf Verbleib
Auf Bochumer Seite beharrt man dagegen unbeirrt auf dem Verbleib des Youngsters. "Wir werden Vertragsinhalte nicht kommentieren. Fakt ist, dass wir Leon am liebsten bei uns behalten würden", so Hochstätter. Ein neuer Termin für Verhandlungen mit Schalke 04 sei zudem nicht vereinbart worden.
Goretzka absolvierte in der vergangenen Zweitligasaison insgesamt 32 Spiele für den VfL, dabei gelangen ihm vier Treffer und fünf Torvorlagen.
Leon Goretzka im Steckbrief