Dopingsperre für Langläuferin Herrmann

SID

Planegg - Wegen einer positiven Dopingprobe ist die 18 Jahre alte Skilangläuferin Denise Herrmann aus Oberwiesenthal vom Disziplinarausschuss des Deutschen Skiverbandes (DSV) mit einer Einjahres-Sperre belegt worden.

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In einer Anfang September außerhalb des Wettkampfs bei der elfmaligen deutschen Jugend- und Juniorenmeisterin genommenen Probe wurde der verbotene Wirkstoff Clenbuterol nachgewiesen.

Die Sprint-Dritte der Junioren-WM 2007 gab an, sie hätte wegen eines hartnäckigen Hustens das Medikament Spasmo Mucosolvan eingenommen, ohne zuvor die zuständigen Teamärzte konsultiert zu haben. Das Mittel wird vor allem von Kinderärzten verschrieben, enthält aber den auf der Verbotsliste der Welt-Antidoping-Agentur WADA stehenden Wirkstoff Clenbuterol, der in der Doping-Praxis auch für den Muskelaufbau angewandt wird.

Null-Toleranz-Politik 

"Der Hustensaft hat seit längerer Zeit in der Hausapotheke meiner Eltern gestanden. Ich habe mir nichts dabei gedacht als ich das Mittel nach einem Erkältungsanflug eingenommen habe. Nie hätte ich damit gerechnet, dass in dem Medikament ein verbotener Wirkstoff ist," sagte Denise Herrmann.

Der Disziplinarausschuss des DSV zeigte sich zwar von der Richtigkeit von Herrmanns Schilderungen überzeugt, verhängte jedoch nach den derzeit gültigen Bestimmungen des NADA-Codes ein Jahr Sperre für alle nationalen und internationalen Wettbewerbe. "Der Deutsche Skiverband propagiert im Dopingkampf seit Jahren eine stringente Null-Toleranz-Politik" erklärte DSV-Vizepräsident Dr. Franz Steinle.

Hart aber fair 

"Der Disziplinarausschuss konnte deshalb in diesem Fall keine Ausnahme machen, auch wenn die Sperre für eine Sportlerin, die nachweislich nur fahrlässig gehandelt hat und das Mittel keinesfalls zur Leistungssteigerung einsetzen wollte, sicherlich hart ist."

Die Strafe muss noch im Dezember vom DSV-Rechtsausschuss bestätigt werden. Wenige Tage zuvor war Skilangläuferin Nicole Fessel offiziell verwarnt worden. Die Oberstdorferin war ihrer Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen und hatte deshalb eine Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes verpasst. Sollte sie in den nächsten 18 Monaten noch eine Dopingkontrolle verpassen, droht ihr eine Sperre von drei Monaten.