Beide Seiten sind siegessicher, doch beim Showdown vor Gericht kann es nur einen Gewinner geben: Im Rechtstreit zwischen DFB-Präsident Theo Zwanziger und dem früheren Schiedsrichtersprecher Manfred Amerell gehen beide Parteien am heutigen Montag (ab 14 Uhr) mit großem Optimismus in die mündliche Verhandlung vor der Zivilkammer des Augsburger Landgerichts.
"Ich bin sehr zuversichtlich. Ich habe Vertrauen in die deutschen Gerichte", sagte Amerell.
Doch auch das Lager Zwanzigers ist von einem juristischen Erfolg überzeugt. "Ich gehe davon aus, dass wir gewinnen werden", sagte DFB-Anwalt Christian Schertz: "Das Zitat, das Zwanziger vorgeworfen wird, hat er so nie gesagt. Die einstweilige Verfügung gründet also auf einem falschen Sachvortrag. Amerells Anwälte haben Zeitungsartikel vorgelegt, in denen er falsch wiedergegeben wurde, wie eine Abschrift der betreffenden Pressekonferenz belegt."
Bei der Verhandlung geht es um Zwanzigers Widerspruch gegen eine von Amerell erwirkte einstweilige Verfügung, die dem Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes untersagt, die Aufklärungsarbeit in der Affäre um Amerell und Schiedsrichter Michael Kempter mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche zu vergleichen.
Zwanziger erscheint nicht persönlich
Während Amerell persönlich vor Gericht erscheinen will, wird Zwanziger nicht bei der Verhandlung anwesend sein.
"Wenn das Gericht mich vorgeladen hätte, wäre ich erschienen. Das hat es aber nicht getan. Also, was soll ich da? Man hat mir etwas untersagt, was ich nicht gesagt habe. Das wird man ja wohl klarstellen können", erklärte der DFB-Boss: "Ich bin der Letzte, der Opfer verhöhnt oder sich über sie erhebt. Ich habe auf eine korrekte Frage eine sachliche Antwort gegeben. Danach hat man mich durch die Gazetten und Gerichte getrieben."
Amerell hatte sich gegen Zwanzigers Aussage gewehrt und vom Gericht zunächst Recht bekommen.
Die Äußerung verletze Amerells Persönlichkeitsrecht, weil sie sexuellen Missbrauch von Kindern mit einer "Beziehung zweier Erwachsener" gleichstelle, hieß es.
Deshalb wurde Zwanziger diese Aussage bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verboten.
Amerell will zivilrechtlich 100.000 Euro erstreiten
Der Termin am heutigen Montag ist nur ein Teil des Rechtsstreits.
Amerell will zivilrechtlich von Zwanziger bis zu 100.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten, weil er durch die DFB-Veröffentlichungen vorverurteilt worden sei.Strafrechtlich hat Amerell Klage gegen Kempter und drei weitere anonyme Schiedsrichter wegen angeblich falscher eidesstattlicher Versicherungen erhoben.
Im Gegenzug sieht sich Amerell der Klage von Kempter und einem Referee wegen sexueller Belästigung und Nötigung ausgesetzt.