Das DFB-Sportgericht ahndete unter anderem die Vorfälle beim DFB-Pokal-Achtelfinalspiel des 1. FCN gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. Dezember vergangenen Jahres.
Nach der Partie hatten etwa 100 Anhänger in der Fankurve die Umzäunung überstiegen und sich auf der Tartanbahn des Stadions versammelt, um in Richtung des Gästeblockes zu laufen.
Kein Protest von Nürnberg
"Der 1. FC Nürnberg hat das Urteil so akzeptiert und geht nicht in Berufung", erklärte Martin Bader, Vorstand für Sport und Öffentlichkeitsarbeit beim 1. FC Nürnberg, die Entscheidung des Sportgerichtes.
Daten: Der FCN im Steckbrief