Hertha BSC bleiben nach dem Urteil des Bundesgerichts des DFB nach Eingang der schriftlichen Entscheidung zwei Wochen Frist, um einen möglichen Einspruch vor dem Ständigen Schiedsgericht einzureichen. Dies bestätigte der DFB auf Nachfrage der "dapd" Nachrichtenagentur.
Der DFB verwies auf §2 Nr. 2 im Anhang II der Lizenzordnung Spieler (LOS), die Bestandteil des gemeinsamen Ligastatuts von DFB und Deutscher Fußball Liga (DFL) ist. Dort steht: "Die Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Entscheidung des zuständigen Organs oder Rechtsorgans erfolgen."
Derweil haben die Verantwortlichen der Hertha die Mannschaft in den Urlaub geschickt. Sollte es unerwartet zu einem Wiederholungsspiel kommen, müsste sie aus dem Urlaub zurückbeordert werden.
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