Der deutsche Profifußball schaut am Dienstag gebannt nach Erfurt. Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verhandelt ab 11.15 Uhr den Fall Heinz Müller, der weitreichende Folgen für die Vereine haben könnte.
Falls das BAG dem früheren Torwart des Bundesligisten FSV Mainz 05 Recht gibt, wären die befristeten Verträge für Profis unwirksam. Die Klubs müssten ihre Spieler weit über die Zeit anstellen, in denen sie eingesetzt werden können. Die Kader wären über die Jahre voll mit "Methusalem-Profis" kurz vor dem Rentenalter.
Nach Auffassung des DFL-Direktors Recht kann es "nur eine Entscheidung" geben. "Die Revision von Müller gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2016 ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports und im Interesse des Wettbewerbs, der Klubs, der Zuschauer und nicht zuletzt der Spieler selbst zurückzuweisen", sagte Jürgen Paepke.
Der Fall Müller könnte bis zum Europäischen Gerichtshof gehen
Die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz war im Februar 2016 dieser Argumentation gefolgt und kassierte das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz vom März 2015. Doch auch nach einem BAG-Urteil muss der Fall noch nicht erledigt sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg könnte als letzte Instanz angerufen werden.
Konkret ging es bei Müller, der 2009 beim FSV angeheuert hatte, um Fragen der Vertragsverlängerungen. Da der damalige Mainzer Trainer Thomas Tuchel den heute 39-Jährigen im Dezember 2013 aus dem Kader warf, verfiel die Klausel einer Verlängerung bei einer bestimmten Anzahl von Einsätzen. Das wollte Müller nicht akzeptieren und zog vor Gericht.