DFB-Präsident Reinhard Grindel hat erneut scharfe Kritik am Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen zu den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen geäußert.
"Öffentliche Sicherheit darf nicht zum Konsumgut werden", schrieb der 56-Jährige in einem ausführlichen Gastbeitrag für die FAZ: "Die Parole 'wer Geld hat, der zahlt' ist vielleicht populär. Aber die Richterbank ist kein Stammtisch."
Dass Urteil werfe "viele Fragen auf, die von den Bremer Richtern nicht oder unzureichend beantwortet werden", so Grindel weiter. Zudem werde durch die Begründung des OLG, dass der wirtschaftliche Nutzen der Fußballspiele zur Kostenpflicht bei den Vereinen führe, die "Gewährung von Sicherheit durch den Staat" kommerzialisiert: "Sicherheit und Ordnung sind ein öffentliches Gut, deren Gewährung nicht vom Guthaben der Bürger abhängen darf."
Vereine selbst haben keinerlei Interesse an Ausschreitungen
Grindel verwies darauf, dass die Vereine selbst keinerlei Interesse an Ausschreitungen in und um die Fußballstadien hätten und deshalb mit einer Reihe von Maßnahmen wie etwa den zahlreichen Fanprojekten Gewaltprävention betrieben. "Manche Gewalttäter werden von den Vereinen mit solchen Angeboten aber nicht erreicht", meinte Grindel: "Der Fußball dient ihnen als Mittel zum eigentlichen Zweck, Gewalt auszuleben."
Zusätzlich sorgt sich der DFB-Präsident um die wirtschaftlichen Folgen für die Klubs in den unteren Ligen. "Mag Werder Bremen die Polizeikosten noch tragen können, ist das in der 3. Liga und den Regionalligen nicht mehr der Fall", schrieb er und nannte als Beispiel die Partie Lokomotive Leipzig gegen Chemie Leipzig in der Regionalliga Nordost, wo laut dem Bremer Urteil künftig der Gastgeber für das erhöhte Polizeiaufgebot finanziell aufkommen müsse.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte am Mittwoch die Gebührenbescheide für Polizeieinsätze des Bundeslandes Bremen an den Bundesligisten Werder Bremen grundsätzlich für rechtens erklärt und damit ein vorinstanzliches Urteil aufgehoben. Die Deutsche Fußball Liga müsste sich demnach an den Kosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Da die DFL vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gehen wird, ist das Urteil allerdings noch nicht endgültig.