"Der Widerruf der Bewährungsstrafe bedeutet, dass Dortmund alle Pflichtspiele in Hoffenheim in der nächsten und der übernächsten Saison unter Ausschluss seiner Anhänger zu bestreiten hat. Zudem muss der BVB die Hoffenheimer für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen", teilte der DFB in einer Mitteilung mit.
Zudem betonte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, dass das Urteil "keine Abkehr von der in den vergangenen Jahren praktizierten Linie" sei, "unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre."
BVB: Geldstrafe über 50.000 Euro
Eine Geldstrafe muss der BVB wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Höhe von 50.000 Euro zahlen, bis zu 17.000 Euro kann der BVB für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.
Im jüngsten Gastspiel in Sinsheim kurz vor Weihnachten hatten die BVB-Anhänger zahlreiche beleidigende Banner entrollt und Schmählieder angestimmt. Schon bei vorherigen Duellen war der 79-jährige Hopp mehrmals beleidigt worden, was der Investor auch schon in mehreren Fällen zur Anzeige gebracht hatte.