Das Gericht sprach den Angeklagten frei. Mit ausschlaggebend war, dass zwei der drei vernommenen Belastungszeugen einen unbeteiligten, im Zuschauerraum sitzenden Rechtsanwalt als vermeintlichen Täter identifizierten.
Der Bayern-Fan war beschuldigt worden, während des Champions-League-Qualifikationsspiel beim FC Zürich im August am Abbrennen von Pyrotechnik beteiligt gewesen zu sein. Die Münchener hatten für die Geschehnisse im Gästeblock 15.000 Euro Bußgeld an den europäischen Fußballverband UEFA zahlen müssen.
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