"Nach den Feststellungen des Sportgerichts trifft keine der beiden Mannschaften beziehungsweise keinen der beiden Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch", wird der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Georg Schierholz, in der DFB-Mitteilung zitiert. Daher sei die Partie nach DFB-Rechts- und Verfahrensordnung "am selben Ort zu wiederholen".
Das Spiel am vergangenen Sonntag war dem Dauerregen zum Opfer gefallen, der den Platz im Saarbrücker Ludwigspark unbespielbar machte. Schiedsrichter Arne Aarnink hatte die Partie zwar zunächst angepfiffen, sich nach Absprache mit beiden Teams in der verlängerten Halbzeitpause beim Stand von 0:0 aber doch für einen Abbruch entschieden.