Nach der Klage von Weltfußballerin Nadine Angerer und knapp 50 weiteren Topspielerinnen gegen die Ausrichtung der Frauen-WM 2015 in Kanada auf Kunstrasen hat das zuständige Gericht in Ontario dem Weltverband FIFA und dem kanadischen Verband CSA eine Frist bis Donnerstag zu einer Stellungnahme gesetzt. Das teilte Spielerinnen-Anwalt Hampton Dellinger mit.
"Wir sind erfreut, berichten zu können, dass Ontarios Gericht für Menschenrechte die FIFA und CSA nur einen Tag nach Einreichung unserer Klageschrift davon in Kenntnis gesetzt hat, dass beide Organisationen sich bis spätestens Donnerstag zum Schritt der Spielerinnen zur Beschleunigung der Auseinandersetzung äußern müssen", sagte Dellinger.
Angerer und ihre Kolleginnen waren kürzlich nach monatelang ergebnislosen Protesten gegen die geplante Verwendung von Kunstrasen vor Gericht gezogen. In der Klageschrift bezeichneten die Spielerinnen das "zweitklassige" Geläuf als "diskriminierend und illegal" für Weltklasse-Athletinnen, außerdem sei die Wahl der Spieloberfläche sexistisch, verletze Menschenrechte und fördere die Gefahr von Blessuren. Tatsächlich ist eine Männer-WM auf Kunstrasen bislang nicht ansatzweise in der Diskussion.
Die FIFA hat bislang alle Einwände der Spielerinnen abgeschmettert. Eine Inspektorin des Weltverbandes erklärte unlängst bei einer Kanada-Reise, dass bei der FIFA "kein Plan B" für den Fall eines Spielverbots für Kunstrasen existiere.
Die Endrunde im kommenden Sommer in Kanada wäre die erste WM-Veranstaltung für A-Nationalmannschaften, die auf Kunstrasen ausgetragen wird. Unter Sportmedizinern ist der Kunststoff-Teppich umstritten, weil er meist stumpfer als Naturgras ist. Da die Schuhsohle fester verankert ist, wirken größere Drehkräfte auf Gelenke und Bänder.