Der FC Malaga darf wegen Verstößen gegen Lizenzauflagen sowie das Financial Fairplay der UEFA in der kommenden Spielzeit definitiv nicht an der Europa League teilnehmen.
Das teilte der Internationale Sportgerichtshof CAS am Dienstag in Lausanne (Schweiz) mit und bestätigte damit sein Urteil vom 21. Dezember 2012.
spoxDer Gegner von Borussia Dortmund im Viertelfinale der abgelaufenen Champions-League-Saison wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro verurteilt.Malaga hatte zuvor Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt und seine Verbindlichkeiten wie gefordert zum 31. März 2013 beglichen. Für Malaga, das sich in der abgelaufenen Saison in der Primera Division durch Platz sechs für die Europa League qualifiziert hatte, dürfte der FC Sevilla in den Europacup-Wettbewerb nachrücken.
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