Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten der wichtigsten Strafverfolgungsbehörde Spaniens bestätigte mit der Entscheidung ein Urteil des Obersten Finanzgerichts (TEAC) aus dem Juni 2020, gegen das der FC Barcelona bereits Berufung eingelegt hatte, teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit.
Barca kündigte an, gegen das Urteil der Kammer vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen zu wollen. Der Verein betonte, dass er noch nicht dazu verpflichtet sei, die Geldstrafe zu zahlen, wies aber darauf hin, dass die Summe "in den Büchern zurückgestellt" worden sei.