Eigentlich soll der Teilausschluss im Heimspiel gegen Union Berlin am 5. Februar umgesetzt werden.
"Wir haben den Antrag, den Zuschauer-Teilausschluss zunächst aufzuschieben, in Abstimmung mit der Dresdner Polizei und den Sicherheitsträgern vor Ort gestellt", sagte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born: "Von diesem Vorgang unberührt bleibt die Entscheidung, wie wir als Verein mit dem Urteil umgehen, das das DFB-Bundesgericht bestätigt hat. Hierzu werden wir uns nach vollständiger Kenntnisnahme der schriftlichen Urteilsbegründung abstimmen."
Dresden war wegen sechs Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer verurteilt worden. Neben dem Teilausschluss muss der Klub 40.000 Euro Strafe bezahlen. Dresdner Zuschauer hatten unter anderem während des DFB-Pokalspiels gegen den Bundesligisten RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen.
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