"Es fällt mir als Verantwortlichem für den sportlichen Bereich schwer, diese Ungerechtigkeit zu akzeptieren, die meiner Meinung nach den Ausgang des Darmstadt-Spiels in einer für uns enorm wichtigen Phase der Restrückrunde zu unseren Ungunsten beeinflusst hat", erklärte Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge, er verwies aber darauf, dass "ganz wichtige Wochen vor uns liegen" und man sich mit aller Kraft auf den Klassenerhalt konzentrieren wolle.
Das Sportgericht hatte den Einspruch des Tabellenletzten wegen eines angeblich fehlerhaften Einschreitens des Video-Assistenten am 24. Februar und am 2. März als unbegründet zurückgewiesen.
Die Verantwortlichen der SGD hatten den Einspruch gegen die Spielwertung damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten erfolgt sei, wodurch der Ausgang des Spieles maßgeblich beeinflusst wurde.