Nur eine Woche nach dem Urteil gegen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA am Mittwoch in Stockholm ihre neuen Verfahrensrichtlinien für die Anwendung des indirekten Dopingnachweises vorgestellt.
Damit führt die WADA auf 32 Seiten verbindliche Regeln für das Sammeln, den Transport, die Lagerung und die Analyse der Blutproben ein, die zur Erstellung des sogenannten Blutpasses gesammelt werden.
Weiterhin sollen nun bei auffälligen Werten drei unabhängige Experten entscheiden, ob die Testergebnisse als Anzeichen von Doping zu werten sind. "Es ist ein großer Schritt nach vorne, aber nicht das Ende unserer Probleme", sagte WADA-Präsident John Fahey: "Es ist ein weiteres Werkzeug."
Neue Richtlinien hätten Urteil gegen Pechstein erschwert
Pechstein war im Juni als erster Athlet anhand des indirekten Dopingnachweises auffälliger Blutwerte gesperrt worden. Ihre Klage gegen das Urteil wurde in der vergangenen Woche vom Internationalen Sportgerichtshof CAS abgewiesen.
Der Entwurf der neuen Richtlinien hatte zahlreichen Punkte beinhaltet, die eine Bestätigung der Sperre Pechsteins durch den CAS erschwert hätten."Ich muss das ungläubig registrieren. So ein Vorgehen darf und kann nicht der moralische Anspruch des Anti-Dopingkampfes sein", hatte Pechstein damals erklärt: "Mich würde interessieren, ob die Richter, die mich verurteilt haben, sich vor Scham eigentlich noch im Spiegel anschauen können. Aber darauf werde ich wohl niemals eine Antwort erhalten."