Nach Angaben des Gerichts muss Zverev im Gegenzug für die Einstellung des Verfahrens 200.000 Euro zahlen. Davon fließen 150.000 Euro an die Staatskasse und 50.000 an einen Sammelfonds für gemeinnützige Einrichtungen. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und die als Nebenklägern an dem Verfahren teilnehmende Ex-Freundin des Hamburgers stimmten der Einstellung demnach zu.
Zverev wurde eine Zahlungsfrist von einem Monat gesetzt. "Erfüllt der Angeklagte die Auflage, wird das Gericht das Verfahren endgültig einstellen", erklärte Inga Wahlen, stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte.
"Alexander Zverev gilt weiterhin als unschuldig (...). Die Einstellung beinhaltet keine Schuldfeststellung und kein Schuldeingeständnis. Die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibt unberührt", stellten Zverevs Anwältinnen Anna Sophie Heuchemer und Katharina Dierlamm fest.
Das Amtsgericht hatte im vergangenen Oktober einen Strafbefehl gegen Zverev erlassen und eine Geldstrafe von 450.000 Euro festgesetzt. Da Zverev Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. Seine Verteidigung wies den Vorwurf in dem am 31. Mai begonnenen Verfahren zurück.