Bundesligist 1. FC Köln ist vom DFB-Sportgericht mit 8000 Euro Strafe belegt worden. Geahndet wurden Vorfälle in zwei Auswärtsspielen des FC: Im Derby bei Bayer Leverkusen am 7. November (2:1) waren zweimal Feuerwerkskörper in die Nähe des Schiedsrichterassistenten geworfen worden.
In der Partie bei Darmstadt 98 am 27. November (0:0) wurden zudem in der ersten Hälfte pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Köln kann gegen das Urteil binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.
Ebenfalls belangt wurde 1860 München. Das Sportgericht hat die Löwen wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine 5000 Euro Strafe verhängt. Vor dem DFB-Pokal-Spiel beim 1. FSV Mainz 05 wurden im Münchner Fanblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist rechtskräftig.
Alles zu 1860 München