Das DFB-Sportgericht hat gegen den Hamburger SV eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Gründe sind nicht ausreichende Ordnungsdienste und unsportliches Verhalten.
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Hamburger SV am Mittwoch mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
In drei separaten Fällen hatten sich die Hanseaten nach Ansicht der Ankläger wegen nicht ausreichender Ordnungsdienste und wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht.
Der Verein stimmte dem Urteil zu, es ist damit rechtskräftig.
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