Im Strafprozess gegen drei NPD-Funktionäre wurden entsprechende Anträge zurückgewiesen, nach denen auch Jürgen Klinsmann und Theo Zwanziger aussagen sollten.
Trainer Jürgen Klinsmann von deutschen Rekordmeister Bayern München und DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger müssen im Strafprozess gegen drei NPD-Funktionäre, der durch die Strafanzeige des Dortmunder Profis Patrick Owomoyela ausgelöst wurde, nicht aussagen.
Die Richterin wies am dritten Verhandlungstag vor dem Berliner Amtsgericht, der am Donnerstag nach zwei Stunden beendet war, entsprechende Anträge der Parteifunktionäre zurück.
Soll mit "WM-Planer" diskriminiert worden sein
Nach Vorstellung der NPD sollte der ehemalige Bundestrainer Klinsmann Aussagen zum Aussehen des elfmaligen Nationalspielers Owomoyela machen.
Der Profi soll mit dem sogenannten "WM-Planer" der NPD diskriminiert worden sein. Die Verteidigung bestreitet jedoch, dass es sich bei der Person auf dem Planer um Owomoyela handele.
Owomoyela nicht gekannt
NPD-Vorsitzender Udo Voigt beteuerte am Donnerstag, dass er den Spieler Owomoyela überhaupt nicht gekannt habe und ihm damals eine Anwaltskanzlei per Gutachten versichert hatte, dass es bei dem Planer keinerlei Beanstandungen geben könne. NPD-Pressesprecher Klaus Beier ließ erklären, dass es nie darum gegangen sei, farbige Spieler zu beleidigen.
DFB-Präsident Zwanziger sollte auf Antrag der NPD darüber aussagen, ob es zu jener Zeit Skandale im deutschen Fußball gab. Hintergrund ist der Spruch auf dem Flyer.
"Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe!". Die Verteidigung argumentiert, nicht die Hautfarbe sei gemeint, sondern die "weiße Weste" der Funktionäre. Der nächste Verhandlungstag ist am 24. April (Beginn: 13.00 Uhr). Dann werden auch die Plädoyers erwartet.
Jürgen Klinsmann im Steckbrief
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