24.02.2009 um 18:51 Uhr
Unsportlich oder professionell?
Die Bundesliga wird dieser Tage von einem vermeintlichen Doping-Skandal erschüttert. Die Hoffenheimer Spieler Janker und Ibertsberger sind nach der Partie in Mönchengladbach zehn Minuten zu spät zur Dopingkontrolle erschienen und müssen jetzt eine langwierige Sperre fürchten. Für mehr Aufsehen als dieser Formverstoß sorgt derzeit aber die Reaktion der Mönchengladbacher, die gegen die Wertung des Spiels Protest eingelegt haben. Wie ist das Vorgehen der Borussia zu werden: Unsportlich oder professionell?
Versuchen wir also einmal, die Dinge ganz nüchtern zu bewerten. Was hat Borussia Mönchengladbach getan. Die sportliche Leitung um Sportdirektor Max Eberl hat sich entschieden, Einspruch gegen die Wertung des Spiels einzulegen und war aus Fristgründen gezwungen, diesen Schritt bereits jetzt – einen Tag nach Bekanntwerden des Vorfalls – zu gehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sportjuristische Bewertung der Geschehnisse vom 7. Februar bislang noch gänzlich im Dunklen liegt. Einen Präzedenzfall hat es im deutschen Fußball nicht gegeben. Von daher erscheint es jedenfalls als klug, sich durch ein rechtzeitiges Vorgehen alle Möglichkeiten offen zu halten. Jeder Rechtsanwalt würde seinem Mandanten Gleiches empfehlen: Im Zweifel Einspruch einlegen und damit die Frist wahren, ehe einem aus formalen Gründen die Hände gebunden sind.
Soweit also der juristische Aspekt. Unter sportmoralischen Gesichtspunkten muss die Beurteilung hingegen anders ausfallen. Wenn Gladbach die Wertung aus rein formalen Gründen anficht, die mit dem Ablauf des Spiels selbst nichts zu tun haben, so ist dies nicht nur kleinkariert, sondern ein klarer Verstoß gegen das Fair-Play-Angebot. Gladbach und Hoffenheim haben sich auf dem Platz Unentschieden getrennt. Ein darauffolgender Formverstoß darf den Ausgang des Spieles nicht tangieren. Dies wäre mit Sportsgeist einfach nicht zu vereinbaren.
Nun ist dies mit der Sportmoral aber so eine Sache. Für den neutralen Beobachter im Stadion und am Bildschirm mögen die Dinge klar sein: Fair Play geht vor. Und deshalb verwundert es nicht, wenn die Repräsentanten der großen Vereine, ob sie nun Völler, Beiersdorfer oder Müller heißen, das Gladbacher Vorgehen mit Schaum vor dem Mund anprangern. Aber ist dieser Aufschrei der Empörung wirklich glaubwürdig?
Immerhin wurde in der Vergangenheit des Öfteren Einspruch gegen Spielwertungen erhoben. Und nicht immer ging es hier um eklatante Verfehlungen, die den Ausgang des Spiels offensichtlich beeinflusst haben. Manchmal lagen bloß rein formale Verstöße vor, die nur öffentlich als spielbeeinflussend verkauft wurden.
Man denke hierbei auch an den Einsatz nicht spielberechtigter Akteure. Hier scheint auf den ersten Blick klar zu sein, dass das Mitwirken eines nicht zugelassenen Spielers Einfluss auf das Resultat hatte und daher die Aufhebung der Spielwertung zur Folge haben musste. Juristisch ist dem so – aber auch sportlich? Nehmen wir nur einmal das Beispiel der Partie Eintracht Frankfurt gegen Bayern München aus der Saison 94/95, in der die Münchener ohne vorherige Genehmigung (versehentlich) einen vierten Amateur einsetzten. War es hier wirklich mit dem Sportsgeist zu vereinbaren, dass sich Eintracht Frankfurt auf eine ausgebliebene Genehmigung, der im Übrigen entsprochen worden wäre, berief? Hätte das Spiel einen anderen Verlauf genommen, wäre der erforderliche Antrag vor Spielbeginn gestellt worden? Schwächt sich eine Mannschaft durch den Einsatz von Amateuren nicht selbst?
Juristisch mögen diese Fragen irrelevant sein. Hier gilt der Grundsatz „Fehler ist Fehler", ohne dass eine Kausalität nachgewiesen werden müsste. An dieser Stelle aber soll es um den von allen Seiten so emphatisch hochgehaltenen Sportsgeist gehen. Und der hat, wie dieses Beispiel zeigt, häufiger Schaden genommen, als es seine selbsternannten Fürsprecher wahrhaben mögen.
Fazit: Wenn ein Verein eine Chance sieht, die Punktebilanz am grünen Tisch aufzubessern, dann wird er diese Möglichkeit in aller Regel auch nutzen. Die große Welle der Entrüstung ist daher nur vordergründig zu begrüßen. Sie steht in Einklang mit dem Empfinden der meisten Fußball-Fans, widerspricht aber der Praxis der Vergangenheit und entbehrt daher nicht einer gewissen Scheinheiligkeit. Umgekehrt sollte man den Herren Völler & Co., die sich jetzt so leidenschaftlich ob der Gladbacher Kaltschnäuzigkeit ereifern, die Chance geben, zukünftig ihren Sportsgeist unter Beweis zu stellen. Man darf gespannt sein, wie sie in einer ähnlichen Situation agieren werden.
Und noch etwas: Die gesamte Diskussion verläuft unter der Prämisse, dass es sich bei dem Hoffenheimer Versäumnis um einen reinen Formfehler handelt, der mit einem aktiven Dopingverstoß nichts zu tun hat. Dies ist richtig so, nicht nur weil ein Dopingvorwurf abwegig erscheint, sondern auch weil zugunsten der Sportler die Unschuldsvermutung gilt. Und dennoch sollte man sich mit voreiligen Urteilen zurückhalten, solange die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Dies ist auch Teil einer sachlichen und aufgeregten Bewertung der Geschehnisse.
Versuchen wir also einmal, die Dinge ganz nüchtern zu bewerten. Was hat Borussia Mönchengladbach getan. Die sportliche Leitung um Sportdirektor Max Eberl hat sich entschieden, Einspruch gegen die Wertung des Spiels einzulegen und war aus Fristgründen gezwungen, diesen Schritt bereits jetzt – einen Tag nach Bekanntwerden des Vorfalls – zu gehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sportjuristische Bewertung der Geschehnisse vom 7. Februar bislang noch gänzlich im Dunklen liegt. Einen Präzedenzfall hat es im deutschen Fußball nicht gegeben. Von daher erscheint es jedenfalls als klug, sich durch ein rechtzeitiges Vorgehen alle Möglichkeiten offen zu halten. Jeder Rechtsanwalt würde seinem Mandanten Gleiches empfehlen: Im Zweifel Einspruch einlegen und damit die Frist wahren, ehe einem aus formalen Gründen die Hände gebunden sind.
Soweit also der juristische Aspekt. Unter sportmoralischen Gesichtspunkten muss die Beurteilung hingegen anders ausfallen. Wenn Gladbach die Wertung aus rein formalen Gründen anficht, die mit dem Ablauf des Spiels selbst nichts zu tun haben, so ist dies nicht nur kleinkariert, sondern ein klarer Verstoß gegen das Fair-Play-Angebot. Gladbach und Hoffenheim haben sich auf dem Platz Unentschieden getrennt. Ein darauffolgender Formverstoß darf den Ausgang des Spieles nicht tangieren. Dies wäre mit Sportsgeist einfach nicht zu vereinbaren.
Nun ist dies mit der Sportmoral aber so eine Sache. Für den neutralen Beobachter im Stadion und am Bildschirm mögen die Dinge klar sein: Fair Play geht vor. Und deshalb verwundert es nicht, wenn die Repräsentanten der großen Vereine, ob sie nun Völler, Beiersdorfer oder Müller heißen, das Gladbacher Vorgehen mit Schaum vor dem Mund anprangern. Aber ist dieser Aufschrei der Empörung wirklich glaubwürdig?
Immerhin wurde in der Vergangenheit des Öfteren Einspruch gegen Spielwertungen erhoben. Und nicht immer ging es hier um eklatante Verfehlungen, die den Ausgang des Spiels offensichtlich beeinflusst haben. Manchmal lagen bloß rein formale Verstöße vor, die nur öffentlich als spielbeeinflussend verkauft wurden.
Man denke hierbei auch an den Einsatz nicht spielberechtigter Akteure. Hier scheint auf den ersten Blick klar zu sein, dass das Mitwirken eines nicht zugelassenen Spielers Einfluss auf das Resultat hatte und daher die Aufhebung der Spielwertung zur Folge haben musste. Juristisch ist dem so – aber auch sportlich? Nehmen wir nur einmal das Beispiel der Partie Eintracht Frankfurt gegen Bayern München aus der Saison 94/95, in der die Münchener ohne vorherige Genehmigung (versehentlich) einen vierten Amateur einsetzten. War es hier wirklich mit dem Sportsgeist zu vereinbaren, dass sich Eintracht Frankfurt auf eine ausgebliebene Genehmigung, der im Übrigen entsprochen worden wäre, berief? Hätte das Spiel einen anderen Verlauf genommen, wäre der erforderliche Antrag vor Spielbeginn gestellt worden? Schwächt sich eine Mannschaft durch den Einsatz von Amateuren nicht selbst?
Juristisch mögen diese Fragen irrelevant sein. Hier gilt der Grundsatz „Fehler ist Fehler", ohne dass eine Kausalität nachgewiesen werden müsste. An dieser Stelle aber soll es um den von allen Seiten so emphatisch hochgehaltenen Sportsgeist gehen. Und der hat, wie dieses Beispiel zeigt, häufiger Schaden genommen, als es seine selbsternannten Fürsprecher wahrhaben mögen.
Fazit: Wenn ein Verein eine Chance sieht, die Punktebilanz am grünen Tisch aufzubessern, dann wird er diese Möglichkeit in aller Regel auch nutzen. Die große Welle der Entrüstung ist daher nur vordergründig zu begrüßen. Sie steht in Einklang mit dem Empfinden der meisten Fußball-Fans, widerspricht aber der Praxis der Vergangenheit und entbehrt daher nicht einer gewissen Scheinheiligkeit. Umgekehrt sollte man den Herren Völler & Co., die sich jetzt so leidenschaftlich ob der Gladbacher Kaltschnäuzigkeit ereifern, die Chance geben, zukünftig ihren Sportsgeist unter Beweis zu stellen. Man darf gespannt sein, wie sie in einer ähnlichen Situation agieren werden.
Und noch etwas: Die gesamte Diskussion verläuft unter der Prämisse, dass es sich bei dem Hoffenheimer Versäumnis um einen reinen Formfehler handelt, der mit einem aktiven Dopingverstoß nichts zu tun hat. Dies ist richtig so, nicht nur weil ein Dopingvorwurf abwegig erscheint, sondern auch weil zugunsten der Sportler die Unschuldsvermutung gilt. Und dennoch sollte man sich mit voreiligen Urteilen zurückhalten, solange die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Dies ist auch Teil einer sachlichen und aufgeregten Bewertung der Geschehnisse.
Aufrufe: 4571 | Kommentare: 26 | Bewertungen: 9 | Erstellt:24.02.2009
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KOMMENTARE
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25.02.2009 | 21:42 Uhr
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midget :
na alsoUNSOLIDARISCH = Völlers Aussage
mal schaun was passiert wenn marin zu spät zur pinkelpause kommt.
tze
mehr wollte ich nicht hören, danke voegi
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25.02.2009 | 21:45 Uhr
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Colt :
ist gladbach nicht ne GmbH?Wenn ja, dann st der Geschäftsführer verpflichtet alle rechtlichen mittel auszunutzen um dem unternehmen zu helfen, tut er dies nicht, kann er im zweifelsfall rechtlich belangt werden!
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25.02.2009 | 21:47 Uhr
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midget :
ne GmbH?häää??????????
hab ich was verpasst!?!?!?
sorry muss mal kurz zweite halbzeit der duselbayern gucken :D
NACHTRAG:
ja hab was verpasst:
"Die Profifußballabteilung ist nicht direkt im Verein angesiedelt, sondern wird von einer Kapitalgesellschaft namens Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH betrieben, um das Haftungsrisiko des Vereins zu minimieren und steuerliche Vorteile ausnutzen zu können. Alleiniger Gesellschafter ist der Verein, Geschäftsführer sind Rolf Königs und Siegfried Söllner."(wikipedia)
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25.02.2009 | 21:52 Uhr
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vengo : qmidget :
"..also nochmal:was genau bezwecken sie damit, ausser die weitere chance auf 3 punkte?????.."
auch nochmal: es gibt genügend stellungnahmen im internet, die alles erklöären und zeigen, dass NeuBeiVöllEff mittlerweile ziemlich alleine, Rangnick und Hoffenheim im regen stehen - kannst ja mal bisken googlen.
ansonsten ist die frage nach dem "zweck", anders gesagt soll das ja nur "nutzen" heissen, nichts anderes als ausdruck von zeitgeist, in dem nur noch danach gehandelt wird oder gehandelt werden darf.
extra für dich: Borussia hat NICHT von sich aus reagiert, sondern auf hinweis des DFB.
und sensibel werter kollege: warum sollte ich das sein? bin ich eher wenn in stadien eingebrochen wird oder in K kleine mädchen verprügelt werden, wenn se den falschen schal anhaben.
ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass dein ausdruck für den verein darauf schließen lässt, dass du natürlich in keinster weise vorhast, die sache objektiv zu sehen. schade, wenn vereinsinteressen vor dem anerkennen objektiver sachlage ist und REGELN geht.
möchte dich mal gesehen haben, wenn kurz vor ende der letzten saison die spiele gg MZ und HOFF anders ausgegangen wären und dieser fall, über den wir jetzt reden, damals eingetreten wär.
gruß
V
zu deinem nachtrag:
ja hab was verpasst:
"Die Profifußballabteilung ist nicht direkt im Verein angesiedelt, sondern wird von einer Kapitalgesellschaft namens Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH betrieben, um das Haftungsrisiko des Vereins zu minimieren und steuerliche Vorteile ausnutzen zu können. Alleiniger Gesellschafter ist der Verein, Geschäftsführer sind Rolf Königs und Siegfried Söllner."(wikipedia)
Seit März 2002 ist der Profifußballbereich (Erste und Zweite Mannschaft) als 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA ausgegliedert, in der der Verein das alleinige Stimmrecht besitzt.(wikipedia)
ist natürlich gaaaaaanz was anderes *mann mann*
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25.02.2009 | 22:18 Uhr
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midget :
vengo du bist echt sensibel.mein nachtrag war absolut ernst und ohne hintergedanken gemeint.
natürlich ist es beim fc nichts anderes.
nur mal ein tip:
verbringe mal ein paar wochen in diesem blog, vielleicht akzeptierst du dann auch die interessen anderer vereine. objektivität ist schön, hier allerdings fehl am platz, denn fans sind kaum objektiv wenn es um seine/ihren verein geht. ich musste oft genug über "meinen" verein Ziegen etc. hören. das ist aber OK und ich zicke nicht so viel rum.
bleib mal ne weile hier im forum und du verstehst was ich meine.
wie kannst du dir sonst erklären das zwei gladbachfans zu meinen "virtuellen freunden" hier zählen?
allerdings darf ich bei denen auch "lachbach" sagen.
in diesem speziellen falle hätte ich die selbe frage gestellt wenn klaus allofs das gemacht hätte.
bin auch trotzdem überzeugt davon dass der dfb einem verein nicht zu erklären hat was er im fall A zu tun hat.
lächerlich!
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Um Deine Frage zu beantworten: Nichts! Es geht um die drei Punkte, sonst gar nichts. Man schöpft halt alle Möglichkeiten aus. Mir selbst missfällt das auch (siehe Blog), aber es nun mal so Usus (siehe Blog)!