Blogpokal-Achtelfinale Voegi vs. Rodnox
BloEDsinN
Wir alle wissen es: Der Blogpokal hat seine eigenen Gesetze. Doch wie lauten sie? Da unsere Bundesregierung mal wieder Besseres zu tun hat und wegen chronischer Tatenlosigkeit nicht zur Vorlage längst überfälliger Gesetzesvorhaben kommt, schlage ich vor, wir nehmen das Ding selbst in die Hand. In diesem Sinne lege ich hiermit einen ersten Referentenwurf für das zu beschließende Blogpokalgesetz vor unter dem Arbeitstitel: Blogpokal-Erläuterungs-Dokumentation sortiert in numerischen Normen kurz: BloEDsinN.
Da es sich dabei um ein konstituierendes Gesamtwerk, vergleichbar unserem Grundgesetz, handelt, sind sämtliche Normen einer Verfassung entsprechend in Artikeln formuliert.
Art. 1: Moralischer Anspruch
Die Würde des Bloggers ist antastbar.
Art. 2: Reale Wirklichkeit
Einer nölt immer.
Art. 3: Modus blogendi
Der Modus ist alljährlich im Rahmen einer mehrwöchigen, ermüdenden Debatte neu zu beschließen mit dem Ergebnis, dass alles beim Alten bleibt.
Art. 4: Debattierfreiheit
Spätestens drei Monate nach Beginn des neuen Wettbewerbs ist die Daseinsberechtigung des Blogpokals samt seiner Systematik von der Userschaft in Gänze in Frage zu stellen. Alle sich hieraus ergebenden Debatten haben im Sande zu verlaufen, um im Folgejahr erneut vorgebracht zu werden.
Art. 5: Der Blogpokalpräsident
Der Leiter des Blogpokals wird mit Aussprache von der Community gewählt.
Wählbar ist jeder User, der das zehnte Lebensjahr vollendet hat und den Usernamen Rodnox trägt.
Art. 6: Vergangenheitsgrundsatz
Launig-harmlose Erzählblogs ohne perfides Gegner-Bashing sind von der Community mit dem kategorischen Hinweis 'Früher war mehr Feuer' drin abzulehnen.
Art. 7: Gleichheitsgrundsätzchen
Alle User sind vor der Blogpokal-Jury gleich, sofern sie den allwöchentlichen Besänftigungsobulus entrichten. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Religion oder sein Vereinszugehörigkeit diskriminiert werden. Außer er ist kein Bayern-Fan.
Art. 8: Sozialblogprinzip
Bloggerei verpflichtet. Ihr Gebrauch soll zugleich der Belustigung der User dienen.
Art. 9: Lex Netzer
User, die sich zur Teilnahme am Blogpokal melden, um dann ihren Einsatz zu versäumen, sind unter Hinweis auf ihr antisoziales Verhalten mit einem einwöchigen Zwangspraktikum bei NEON zu bestrafen.
Art. 10: Titten und Bier
Blogs, die sich mit Alkoholkonsum und sexuellen Fantasien befassen, ziehen kampflos in die nächste Runde ein. Eine Bewertung hat zur Wahrung des sittlichen Scheins stattzufinden, ist aber von der Jury zu ignorieren.
Art. 11: Auswertungsgrundsatz
Das Erscheinen eines Auswertungsblogs unterliegt den Regeln des Zufalls und ist in der Regel vollkommen unberechenbar und ungewollt.
Art. 12: Kausalitätsprinzip
Jede Bewertung eines Blogpokalbeitrags ist mit einer ausführlichen Begründung zu versehen. Ausführliche Begründungen sind vor allem analytische Erklärungsmuster wie 'geil', 'scheiße' oder 'scheiße, ist das geil'.
Art. 13: Wissenswertes
Schnumbi will die Kommentarfunktion unter dem Tagesticker abschaffen.
Art. 14: Ernüchterndes
Irgendwann fällt einem nichts mehr ein, mit der Folge, dass man mit pseudolustigen Blogpokalgesetz-Entwürfen zu punkten versucht und sich lächerlich macht.
Art 15: Zukünftiges
Erwarte das Unerwartete.
Art. 16: Gesetz der Serie
Fortsetzungsgeschichten will keine Sau lesen. Zieht ihr Verfasser gleichwohl in die nächste Runde ein, hat's der Gegner verkackt. Oder Donluka wieder einen rausgehauen.
Art. 17: Zweidrittelmehrheit
Ein Duell mit drei Teilnehmern ist ein Triell. Ein Triell mit zwei Teilnehmern ein Duell.
Art. 18: Sinn und Zweck
Der Sinn des Blogpokal liegt in sich selbst. Womit einer weitergehende Sinnsuche sinnhafterweise vollständig sinnlos ist.
Art. 19: und überhaupt
Prost!
Vorstehendes Gesetzeswerk versteht sich als Vorlage zum Beschluss eines Blogpokal-Gesetzes, welches in den Kommentaren diskutiert, verändert und ergänzt werden soll.
Im Übrigen: Wer davon ausgegangen ist, ich würde meine absurde Hoeneß und ich-Story fortsetzen, sei auf Artikel 15 und 16 des BLoEDsinNs verwiesen.
Hier geht's zum Gegenblog von Rodnox.
Da es sich dabei um ein konstituierendes Gesamtwerk, vergleichbar unserem Grundgesetz, handelt, sind sämtliche Normen einer Verfassung entsprechend in Artikeln formuliert.
Art. 1: Moralischer Anspruch
Die Würde des Bloggers ist antastbar.
Art. 2: Reale Wirklichkeit
Einer nölt immer.
Art. 3: Modus blogendi
Der Modus ist alljährlich im Rahmen einer mehrwöchigen, ermüdenden Debatte neu zu beschließen mit dem Ergebnis, dass alles beim Alten bleibt.
Art. 4: Debattierfreiheit
Spätestens drei Monate nach Beginn des neuen Wettbewerbs ist die Daseinsberechtigung des Blogpokals samt seiner Systematik von der Userschaft in Gänze in Frage zu stellen. Alle sich hieraus ergebenden Debatten haben im Sande zu verlaufen, um im Folgejahr erneut vorgebracht zu werden.
Art. 5: Der Blogpokalpräsident
Der Leiter des Blogpokals wird mit Aussprache von der Community gewählt.
Wählbar ist jeder User, der das zehnte Lebensjahr vollendet hat und den Usernamen Rodnox trägt.
Art. 6: Vergangenheitsgrundsatz
Launig-harmlose Erzählblogs ohne perfides Gegner-Bashing sind von der Community mit dem kategorischen Hinweis 'Früher war mehr Feuer' drin abzulehnen.
Art. 7: Gleichheitsgrundsätzchen
Alle User sind vor der Blogpokal-Jury gleich, sofern sie den allwöchentlichen Besänftigungsobulus entrichten. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Religion oder sein Vereinszugehörigkeit diskriminiert werden. Außer er ist kein Bayern-Fan.
Art. 8: Sozialblogprinzip
Bloggerei verpflichtet. Ihr Gebrauch soll zugleich der Belustigung der User dienen.
Art. 9: Lex Netzer
User, die sich zur Teilnahme am Blogpokal melden, um dann ihren Einsatz zu versäumen, sind unter Hinweis auf ihr antisoziales Verhalten mit einem einwöchigen Zwangspraktikum bei NEON zu bestrafen.
Art. 10: Titten und Bier
Blogs, die sich mit Alkoholkonsum und sexuellen Fantasien befassen, ziehen kampflos in die nächste Runde ein. Eine Bewertung hat zur Wahrung des sittlichen Scheins stattzufinden, ist aber von der Jury zu ignorieren.
Art. 11: Auswertungsgrundsatz
Das Erscheinen eines Auswertungsblogs unterliegt den Regeln des Zufalls und ist in der Regel vollkommen unberechenbar und ungewollt.
Art. 12: Kausalitätsprinzip
Jede Bewertung eines Blogpokalbeitrags ist mit einer ausführlichen Begründung zu versehen. Ausführliche Begründungen sind vor allem analytische Erklärungsmuster wie 'geil', 'scheiße' oder 'scheiße, ist das geil'.
Art. 13: Wissenswertes
Schnumbi will die Kommentarfunktion unter dem Tagesticker abschaffen.
Art. 14: Ernüchterndes
Irgendwann fällt einem nichts mehr ein, mit der Folge, dass man mit pseudolustigen Blogpokalgesetz-Entwürfen zu punkten versucht und sich lächerlich macht.
Art 15: Zukünftiges
Erwarte das Unerwartete.
Art. 16: Gesetz der Serie
Fortsetzungsgeschichten will keine Sau lesen. Zieht ihr Verfasser gleichwohl in die nächste Runde ein, hat's der Gegner verkackt. Oder Donluka wieder einen rausgehauen.
Art. 17: Zweidrittelmehrheit
Ein Duell mit drei Teilnehmern ist ein Triell. Ein Triell mit zwei Teilnehmern ein Duell.
Art. 18: Sinn und Zweck
Der Sinn des Blogpokal liegt in sich selbst. Womit einer weitergehende Sinnsuche sinnhafterweise vollständig sinnlos ist.
Art. 19: und überhaupt
Prost!
Vorstehendes Gesetzeswerk versteht sich als Vorlage zum Beschluss eines Blogpokal-Gesetzes, welches in den Kommentaren diskutiert, verändert und ergänzt werden soll.
Im Übrigen: Wer davon ausgegangen ist, ich würde meine absurde Hoeneß und ich-Story fortsetzen, sei auf Artikel 15 und 16 des BLoEDsinNs verwiesen.
Hier geht's zum Gegenblog von Rodnox.
ø 7.0
KOMMENTARE
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28.03.2013 | 17:01 Uhr
0
Emma2012 :
Schnell noch bevor der Osterhase kommt: Punkt für Blödsinn (= Voegi).0
28.03.2013 | 14:14 Uhr
0
Bin gerne ein "Dulli", finde den Blog hier lustiger als den Gegenblog, auch wenn der starke Ansätze hat. Aber ihm fehlt das gewisse Etwas für mich.
0
28.03.2013 | 08:58 Uhr
0
fcbm007 :
Heiko! Und 10 Punkte!Klasse und mit viel Ironie und treffend in die Tasten gehauen...
And the winner is voegi
0
27.03.2013 | 17:20 Uhr
0
ausLE :
Nennt sich Benifizz, kommt mal vorbei und holt die Keule raus. Falls in Deinem Kommentar Satiere oder Ironie vorkammen, habe ich sie nicht gefunden.
Was soll das?
Außerdem, sollst Du das Duell bewerten und nicht die Blogger und die Leserschaft beleidigen.
1
26.03.2013 | 16:56 Uhr
0
Emma2012 :
Ironie - und besonders Selbstironie - ist durchaus eine Kunst.Lustig sein ist gar nicht mal so einfach...
Voegi kann es!
Hat mich unterhalten und zum Lachen gebracht!
Aber mir hat der Beitrag von Rodnox auch gut gefallen.
Weshalb ich noch eine Runde in mich gehe und grübele.
P.S.
Klar darf/soll (!) jeder Kritik äußern.
Aber vorab Leute abzuwerten ("Dullis"???), die einen Beitrag mögen, ist unfaire und unpassende Meinungsmache.
0
26.03.2013 | 14:11 Uhr
0
Gnanag :
@benefiz: Hui, du bist ja ein sympathischer Zeitgenosse! Naja, ist ja dein gutes Recht dein Missfallen auszudrücken, aber gleich so heftig?Mir für meinen Teil hat der Blog super gefallen, habe sehr gelacht. Amüsant und kurzweilig.
0
26.03.2013 | 13:15 Uhr
-4
Benefizz :
Oh mann, da ist das Wort Armutszeugnis ja fast schon zu schade.Lächerlich, du hast es aber selbst ganz gut getroffen:
Art. 14: Ernüchterndes
Irgendwann fällt einem nichts mehr ein, mit der Folge, dass man mit pseudolustigen Blogpokalgesetz-Entwürfen zu punkten versucht und sich lächerlich macht.
Trotzdem wist du wohl genug Dullis finden, die diesen Käse lustig finden oder zumindest so tun. Naja, schade den Mitspielern gegenüber, die sich tatsächlich Mühe geben und vernünftige, lesenswerte Werke ins Rennen schicken.
Das war nix.
1
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mit anderen Worten:
Meine Stimme an: steht beim Gegner
Schöne Feiertage!
Prost!