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SPOX-Redaktion


Gründer: DanielBörlein | Mitglieder: 11 | Beiträge: 0
16.05.2011 um 19:26 Uhr
Geschrieben von GNetzer
SPOX geht gegen Problemuser vor
Hallo miteinander,

es wird dringend Zeit, dass ich mich mal wieder melde. Viele von Euch haben schon lange nichts mehr von mir gehört. Was vor allem zwei Gründe hat: Zum Einen arbeiten wir mit Hochdruck am Relaunch des mySPOX-Bereichs, der noch in diesem Jahr kommen wird. Zum Anderen steht seit einigen Wochen noch ein anderes Thema auf der Agenda, das viel Zeit raubt.

Bei diesem Thema geht es um jene paar User, die uns allen und vor allem den Moderatoren permanent das Leben schwer machen. Jeder von ihnen wurde aus nachvollziehbaren Gründen gesperrt – dennoch kehren sie immer wieder mit neuen Accounts zurück. Meist sperren wir sie noch vor dem ersten Kommentar, manches Mal aber gelingt es ihnen doch, für ein bisschen Unruhe in der Community zu sorgen.

Am Ende des Tages schaffen es diese einzelnen User, eine so große Community wie SPOX in ein falsches Licht zu rücken. Tatsächlich ist im Vergleich zu anderen Foren das Diskussionsklima bei SPOX für die große Anzahl an Usern ausgesprochen positiv und gut. Dass es hier und da mal kracht, ist völlig normal. Doch insgesamt lohnt es sich immer, einen Kommentar bei SPOX zu hinterlassen. Allein die Menge an Kommentaren von Eurer Seite bestätigt das.

Die wenigen unter Euch, die schon einmal gesperrt wurden, wissen, dass wir mit uns reden lassen. Wir möchten niemanden sperren und drücken hier und da schon mal ein Auge zu.

Wer sich an die Verhaltensregeln (hier nachzulesen) hält, ist bei SPOX immer willkommen.

Doch wer sich allen Regeln widersetzt, muss die Konsequenzen tragen. Deshalb haben wir beschlossen, gegen einzelne User rechtliche Schritte einzuleiten. Der erste User hat bereits eine Unterlassungserklärung erhalten – sollte er sich hier noch einmal anmelden, folgt eine Strafanzeige. Gegen zwei weitere User bereiten wir entsprechende Schritte vor – sie haben hiermit die letzte Chance, sich zu besinnen.

Vermutlich könnt Ihr nur erahnen, wieviel Zeit vor allem die Moderatoren opfern, um für ein gutes Klima hier zu sorgen. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für ihre Arbeit bedanken.

Allen voran bei Bailey, fcbm007, Ulifan und Voegi.

Ohne ihren Einsatz an Zeit, Geduld und Aufopferung für die Community wäre mySPOX nicht das, was es ist. Vor ein paar Tagen hat MHO einen Blogbeitrag geschrieben, in dem er sich bei SPOX bedankt. Ich denke, diesen Dank kann man uneingeschränkt auch an sie weitergeben.

Für die Zukunft hoffe ich, dass uns weitere rechtliche Schritte erspart bleiben. Es muss aber jedem klar sein, dass wir alles dafür tun werden, um die Diskussionskultur bei SPOX zu erhalten. Das sind wir nicht zuletzt Euch schuldig.
Aufrufe: 17982 | Kommentare: 91 | Bewertungen: 44 | Erstellt:16.05.2011
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KOMMENTARE
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Ersguterbayernfan
22.08.2013 | 18:00 Uhr
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22.08.2013 | 18:00 Uhr
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Das einzige, was ich dazu sage ist Free BartP!
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ivybridge
23.05.2011 | 13:39 Uhr
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ivybridge : 
23.05.2011 | 13:39 Uhr
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ivybridge : 
problemuser erinnert mich irgentwie an den problembär
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knax
20.05.2011 | 10:46 Uhr
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knax : 
20.05.2011 | 10:46 Uhr
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knax : 
Na ja, dass das Internet kein "rechtsfreier Raum" ist, dürfte mittlerweile wohl jedem klar sein, wie aber effektiv gegen Störenfriede vorzugehen ist, steht auf einem anderen Blatt...

Möglich ist es bei rechtswidriger (!) Benutzung vom "virtuellen Hausrecht" (eigentlich nur durch die AGB konkretisierte Nutzungsbedingungen, bei Spox vage) Gebrauch zu machen und Abmahnungen, ggf. auch Kündigungen zu erteilen.

Strafrechtlich ist die regelwidrige Nutzung m.E. allerdings irrelevant und auch inwiefern Schadensersatzansprüche entstehen sollten, ist mir nicht ersichtlich.
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mrpink27
19.05.2011 | 19:43 Uhr
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mrpink27 : 
19.05.2011 | 19:43 Uhr
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mrpink27 : 
@Rumo

wer glaubt, dass das Internet ein "rechtsfreier Raum ist (was für ein schwachsinniger Begriff), ist selber schuld. Die Aufklärungsquote ist bei "Netzdelikten" höher als bei Delikten außerhalb des Netzes.

Trotzdem kann man ja mal anmerken, das Gesetze, die nicht fürs Internet gemacht wurden, nicht die optimale Lösung fürs Internet sein müssen.

Die Altersgrenzen bezüglich der Verträge mit Kindern sind klar für die "offline Welt" gemacht worden. Damit das Kind mit Geld umgehen lernt und sich mal was kauft. Nicht damit es mit 10 Jahren AGBs lesen und verstehen muss usw.

Auch wenn das Telefonnetz (anrufe von 0900 nr. usw.) eine vertretbare Ausnahme sein mag, muss das nicht fürs Internet automatisch Sinn machen. Computer sind programmierbare Geräte im Vergleich zum Telefon ist da eine wirksame Kontrolle wesentlich schwieriger. "Das Internet" ist auch kein zentral kontrolliertes Netz wie das Telefonnetz. (außerdem wurden auch die 0190 / 0900 Nr. mit der zheit immer kundenfreundlicher gestalltet um Abzocke zu vermeiden.)
Für die Eltern aber auch für Dienstanbieter ist das ja nicht so einfach. In einem Laden kann man dem Kind ja ansehen wie alt es zirka ist. Das geht im Netz nicht und da man nicht einfach einen Adressbereich sperren kann und damit ist dsas Problem gelöst ist der Vergleich zum Telefon mehr als löchrig.

Nicht alles was Hinkt ist ein Vergleich. Dass müssen unsere Gesetzgeber auch noch lernen. Die Jursiten machen vielleicht in der Umsetzung mal den ein oder andreen Fehler, aber die Politik verpennt es einfach Gesetze für die Zukunft. Das Internet ist ja mehr als www und eine Sammlung von Online-Shops und Firmen-Webseiten.
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Rumo
19.05.2011 | 10:43 Uhr
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Rumo : 
19.05.2011 | 10:43 Uhr
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Rumo : 
rechtskräftig vielleicht nicht, aber rechtlich korrekt

Die Anschlussinhaber (bei Minderjährigen oft die Eltern) können als Anschlussinhaber sehr wohl für die (deliktischen) Verfehlungen, die mit dem Anschluss betrieben werden, haftbar gemacht werden, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ihren Zugang gegen unbefugte Benutzung abgesichert haben.

Das gilt sowohl für W-Lans (richtet euch blos Sicherheitsprogramme ein bzw. verschlüsselt die Dinger) als auch für einen normalen DSL Anschluss, wenn die Kleinen willenlos diesen nutzen können.

Es gibt wirklich immer noch viele Leute, die meinen, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. In den letzten Jahren hat es soviele Urteile in dem Bereich gegeben, das glaubt man gar nicht.

Ach und die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben ist natürlich ne Möglichkeit, das würde ich allerdings nur empfehlen, wenn ich mir meiner Sache sehr sicher wäre, da man die Wiederholungsgefahr damit nicht beseitigt und der Erklärungsverlangende dann ein Rechtsschutzinteresse für eine einstweilige Verfügung belegen kann. Jetzt kriegste noch schön ne einstweilige Verfügung (neue Kosten) + wenn du dich weiter wehrst, dann ein Hauptsacheverfahren.

Gibt noch ne Möglichkeit, aber dat geht jetzt wirklich zu weit^^

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fcbm007
MODERATOR
19.05.2011 | 00:20 Uhr
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fcbm007 : 
19.05.2011 | 00:20 Uhr
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fcbm007 : 
Bailey hat hier ja schon fast alles getextet... und somit muss auch jedem Blinden ein Licht aufgehen!

Alles was hier von Max bzw. von spox.com gegen die Trolle gemacht wird, ist absolut rechtskräftig und auch vor jedem Gericht anerkannt und mit Erfolg durchführbar

sonnst wäre dieser Schritt ja garnicht so entstanden
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mrpink27
18.05.2011 | 23:12 Uhr
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mrpink27 : 
18.05.2011 | 23:12 Uhr
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mrpink27 : 
Sicher haben Eltern etwas mitzureden wenn es zu sowas wie Unterlassungserklärungen kommt. Und Urheberrechtsverletzungen mit schlechtem Benehmen zu vergleichen, naja.
Vielleicht betrifft das den ein oder anderen §, aber das sind dann juristische Spitzfindigkeiten.
Ich habe ja schon geschrieben, dass ich das Recht in diesen Fällen für überarbeitungswürdig halte.

Aber das ist alles OT.
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Bailey
MODERATOR
18.05.2011 | 22:57 Uhr
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Bailey : 
18.05.2011 | 22:57 Uhr
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Bailey : 
Genau das ist der Knackpunkt. Wenn ein MJ gesagt bekommt, dass er wegen dem und dem hier nichts mehr zu suchen hat, dann kann man durchaus davon ausgehen, dass er das ab einem gewissen Alter auch versteht. Zumal wenn sein einziger Lebenszweck darin besteht, sich hier anzumelden und Terror zu schieben.
Die juristische Seite hinsichtlich eines "Hausverbots" ist in diesen Fällen eindeutig. Und zwar dahingehend, dass auch Minderjährige haftbar gemacht werden können, unabhängig von ihren Erziehungsberechtigten.

Wenn das hier ein kostenpflichtiger Dienst wäre und ein minderjähriger User sich korrekt angemeldet hätte, dann käme selbstredend Minderjährigenrecht zur Anwendung, dann gäbe es ja einen Vertrag uns so weiter. Und dann könnte man tatsachlich darüber diskutieren, ob eine Zahlungspflichtig bzw. Eine Ersatzpflicht besteht.
Aber hier liegt die Sache nunmal anders. Der Vergleich zum Filesharing ist gar nicht so weit weg wie man denken könnte.
Auch dort handelt es sich um deiktische Ansprüche, 823ff BGB die keine vertragliche Grundlage haben. Und dort ist nach 828 BGB auf die Einsichtsfahigkeit des Users abzustellen, wenn er MJ sein sollte.
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mrpink27
18.05.2011 | 22:12 Uhr
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mrpink27 : 
18.05.2011 | 22:12 Uhr
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mrpink27 : 
Das habe ich schon verstanden. Trotzdem muss man (also nicht Spox) mal überlegen ob eine Altersangabe im Netz so aussagekräftig ist Ob sowas ausreichend ist.

Das ihr hier eine Art Hausrecht habe ist mir schon klar. Da auch niemand Geld bezahlt und eine Vertragslaufzeit hat sehe ich rechtlich keine Probleme User zu löschen. (Das Image kann natürlich leiden wenn ihr voreilig sperrt).

Wenn aber bei einer Plattform mit den Daten des User Geld verdient wird, dann ist auch fraglich ob ein 12 jähriger (oder ein 8 jähriger) die AGBs versteht. Da kann man auch sagen die sollten ohne Aufsicht nicht ins Netz o.ä. ändert aber nichts daran, dass AGBs schon für Erwachsene undurchsichtig sein können und für Kids dann erst recht (Abofallen, Daten an Dritte weiter geben usw.)
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Bailey
MODERATOR
18.05.2011 | 22:01 Uhr
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Bailey : 
18.05.2011 | 22:01 Uhr
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Bailey : 
Ging schon an dich
Die Sache ist die, dass die User hier mit SPOX einen Vertrag abschliessen (Forennutzung etc). Der Vertrag wird aber nur geschlossen, wenn die AGB eingehalten werden. Sprich, wenn sich jemand mit falschen Daten hier anmeldet, dann kommt kein Vertrag zustande.
Und das bedeutet, dass der User, auch wenn er minderjährig sein sollte gegenüber SPOX schadensersatzpflichtig sein kann bzw. ist.
In den Fällen kommt es dann auf die Einsichtsfahigkeit des MJ an, und der BGH sieht die in ähnlichen Fällen ab einem Alter von 7 Jahren als gegeben an.
Was auch bedeutet, dass der Minderjährigenschutz hier nicht greift, da ja schon kein Vertrag zustande gekommen ist.

Ich hoffe, ich hab jetzt nicht zu viel Verwirrung gestiftet
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