"Dass das Gericht zwar die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellt, aber zugleich wegen ihrer angeblich zu langen Dauer den Beschwerdeführern Recht gibt, ist wohl nicht nur für mich, sondern auch für breite Teile der Bevölkerung mehr als erstaunlich", wird Kickl in einer Aussendung zitiert.
Am Freitagnachmittag gelangte das Wiener Verwaltungsgericht zum Urteil, dass der Polizei-Einsatz vom 16. Dezember 2018 teilweise rechtswidrig war. Zwar war die Identitätsfeststellung der Teilnehmer des Rapid-Fanzuges korrekt, die Anhaltungen länger als bis 20.30 Uhr sowie die Wegweisungen waren aber nicht gesetzeskonform.
Herbert Kickl zum Urteil: "Motivation der Polizei wird zermürbt"
Ein Urteil, mit dem Kickl nur wenig anfangen kann. "Die Fans haben die polizeiliche Maßnahme ihrem eigenen völlig unangebrachten und teilweise schwer rechtswidrigen Verhalten zuzuschreiben. Wären sie bei der Identitätsfeststellung kooperativer gewesen, hätte die Aktion bei weitem nicht so lange gedauert", findet Kickl.
Und weiter: "So stärkt die Justiz Personen den Rücken, die den Besuch im Stadion für Randale in Wort und Tat missbrauchen. Und so wird auch die Motivation der Polizei zermürbt, gegen diese Pseudo-Fans angemessen vorzugehen. Vielleicht sollte der eine oder andere Richter einmal einen Hooligan-Zug durch die Stadt begleiten und schauen, wie es da zugeht, bevor er das Vorgehen der Polizei bewertet."