Am Donnerstag wurde der LASK wegen der verbotenen Durchführung von Mannschaftstrainings zu einem Abzug von sechs Punkten und einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Letztere Pönale wird bedingt nachgesehen, wenn die Linzer 50.000 Euro an den ÖFB-Hilfsfonds für Vereine überweisen.
Eine automatische Rückreihung bei Punktegleichheit erfolgt nicht. Außerhalb des LASK-Lagers sorgt das Strafmaß für viel Unmut und wird als zu gering eingeschätzt, doch auch die Oberösterreicher selbst zeigten sich unzufrieden und kündigten umgehend Protest an.
LASK: Endgültiges Urteil erst nach Saison?
Damit nimmt der Instanzenweg seinen Lauf: Nach der noch in dieser Woche erwarteten Zustellung des Urteils in Langfassung haben die Linzer 14 Tage Zeit, das Protestkomitee anzurufen. Dessen Entscheidung würde dann wohl ein bis zwei Wochen auf sich warten lassen.
Nach dem Protestkomitee-Urteil hätte der LASK noch eine vierwöchige Frist, um sich an das Ständige Neutrale Schiedsgericht zu wenden, das wiederum in ein bis zwei Wochen entscheiden würde. Das endgültige Urteil dürfte also noch zweieinhalb bis drei Monate auf sich warten lassen.
Die letzte Runde in der Meistergruppe ist am 5. Juli angesetzt, weit vor einer möglichen Entscheidung des Schiedsgerichts. Daher besteht die Gefahr, dass der Titel erst Wochen nach dem Liga-Ende auf dem Grünen Tisch vergeben wird.
Bundesliga hofft auf schnelle Klärung
"Ich hoffe, dass alles unternommen wird, damit das Urteil schnellstmöglich Rechtskraft hat", sagte Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer der APA.
Eine Erhöhung des Strafrahmens durch den LASK-Protest ist dabei ausgeschlossen. "Es gibt ein Verschlechterungsverbot. Die Strafe kann nicht höher ausfallen als in erster Instanz", sagte Ebenbauer. "Ich hoffe, dass die Sache nach dem Protestkomitee beendet ist", meinte Ebenbauer.
Urteil könnte Europacup-Platzierung bestimmen
Auch die Verteilung der Europacup-Plätze könnte nachträglich durcheinandergewürfelt werden, sollte die LASK-Sanktion entscheidend verändert werden. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf die Frage, wann und in welchem Bewerb die Clubs ins internationale Geschäft einsteigen. Dabei geht es weniger um logistische Angelegenheiten als vielmehr um hohe Geldbeträge.
Ein Szenario:
- Der LASK beendet die Meisterschaft fünf Punkte hinter Meister und Cupsieger Red Bull Salzburg sowie hinter Rapid und dem WAC als Vierter.
- Das Ständige Neutrale Schiedsgericht hebt den Sechs-Punkte-Abzug Wochen nach dem Liga-Finish auf und macht den LASK zum Meister.
- Plötzlich steht der LASK nicht in der Europa-League-Qualifikation, sondern im ungleich lukrativeren Champions-League-Play-off, nur einen Schritt von der Gruppenphase entfernt.
- Salzburg muss in die CL-Quali, Rapid hat keine Chance mehr auf die Königsklasse und spielt in der Europa-League-Gruppenphase. Der WAC tritt nicht in der EL-Gruppenphase, sondern in der Quali an.
Abstimmung mit UEFA problematisch
Ein weiteres Fragezeichen in diesem Szenario ist aber neben den Entscheidungen der heimischen Instanzen auch die Vorgehensweise der UEFA. Der europäische Dachverband hat wegen der Corona-Krise bisher keine Quali-Formate und -Termine für die kommende Saison bekanntgegeben. Details werden für 17. Juni erwartet, wenn das UEFA-Exekutivkomitee tagt.
Noch komplizierter könnte die Situation durch die Tatsache werden, dass die Nationalverbände ihre Europacup-Teilnehmer offenbar bis 3. August - also noch vor einem möglichen Urteil des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts - bei der UEFA melden müssen. Diese Angaben machte zumindest der niederländische Verband vor wenigen Wochen, vom Dachverband gibt es dazu bisher keine offiziellen Informationen.
Der Nationalverband ist für die Nennung der Europacup-Starter an die UEFA zuständig. Sollte im Rahmen einer Präsidiumssitzung ein Antrag, etwa von einem Landesverband, eingebracht werden und Zustimmung finden, wäre der LASK international nicht dabei. Zu guter Letzt ist auch eine Sanktionierung der Oberösterreicher durch die UEFA nicht völlig ausgeschlossen.
LASK: Strafen auch für die Funktionäre?
Ungeklärt ist außerdem, ob es zu einem Verfahren gegen LASK-Mitarbeiter wie zum Beispiel Trainer Valerien Ismael oder Vize-Präsident Jürgen Werner kommt, die beide in die verbotene Durchführung der Mannschaftstrainings involviert waren.
Diesbezüglich werde man in sieben bis zehn Tagen mehr wissen. "Wir warten die Langfassung des Urteils und die Gesprächsprotokolle ab. Anhand der Zeugenaussagen werden wir entscheiden, ob und wen wir anzeigen", erklärte Ebenbauer, der im Senat-1-Verfahren nicht als Zeuge geladen war.