Der Senat 1 prüfe nun diese Stellungnahme und werde seinerseits auch mit jenen Clubs Kontakt aufnehmen, die im Zusammenhang mit den eingebrachten Fotos stehen. Die weitere Vorgangsweise mitsamt dem ersten Verhandlungstermin werde ehestmöglich beschlossen, das erstinstanzliche Urteil des Senates 1 zum LASK im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben, hieß es seitens der Liga. Es wird allgemein noch vor dem Neustart des Meisterschaftsbetriebs am 2. Juni erwartet.
Der Liga waren in der Vorwoche Videos übermittelt worden, welche die Oberösterreicher beim Mannschaftstraining zeigen - zu einem Zeitpunkt, als im Rahmen der Corona-Maßnahmen nur Kleingruppentraining erlaubt war. Der LASK räumte daraufhin die Verstöße ein, begründete dies allerdings mit der Rücksicht auf die bevorstehenden Belastungen der Spieler. Der Strafrahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fair-Play reicht von einer Ermahnung über eine Geldstrafe und Punkteabzüge bis zu einem Zwangsabstieg und einem Ausschluss aus dem ÖFB.