Damals hatte der LASK noch einen Rekurs beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht angekündigt. Dazu kommt es aber nicht. Die wegen der Durchführung verbotener Teamtrainings während der Corona-Pause zuletzt vielfach kritisierte Vereinsspitze begründete dies mit der - laut Ansicht der Clubjuristen - bereits erfüllten Einhaltung der notwendigen Sorgfaltspflicht nach zwei Instanzen und der Sorge um das Wohl des gesamten Fußballs.
"Wir glauben, wenn wir nunmehr das Ständige Neutrale Schiedsgericht anrufen oder vielleicht sogar ein ordentliches Gericht, dass die Dauer nicht im nächsten Monat vorbei sein könnte, sondern dass es mindestens sechs, wenn nicht zwölf Monate oder länger dauern würde. Dies wäre für die Liga schlecht, dies wäre für unsere Fans und den LASK schlecht, und vor allem für den Fußball", erklärte Club-Präsident Siegmund Gruber.
Ursprünglich waren den Linzern von der Liga sechs Zähler abgezogen worden. Diese Sanktion hatte man beeinsprucht und die erwähnte Reduktion erwirkt. Die Ende Mai vom Senat 1 ebenfalls verhängte Geldstrafe von 75.000 Euro war aber aufrecht geblieben.
Um weiteren Schaden vom Verein abzuwenden und die Sorgfaltspflicht als Organe des Vereins wahrzunehmen, habe man den bundesligainternen Instanzenzug wahrgenommen, erläuterte Gruber. Weiter wolle man aber nicht mehr gehen. "Daher sind wir zu dem Entschluss gekommen, das Urteil des Protestkomitees zu akzeptieren." Diese Entscheidung sei dem Verein auch aus finanziellen Gesichtspunkten heraus nicht leichtgefallen.
"Obwohl wir mit vier Punkten mehr sicherer Dritter wären, und dies mindestens drei Millionen für uns bedeutet hätte, akzeptieren wir die Strafe, weil wir die Liga nicht ins Chaos stürzen wollen. Auch wenn viel Geld auf dem Spiel steht, wer den LASK kennt, weiß, dass Geld nicht über allem steht. Monetäre Werte sind keine Triebfeder für uns", sagte der Club-Präsident.
Druck von Sponsoren, der Liga, aus der Politik oder anderen habe es bei der Entscheidungsfindung jedenfalls nicht gegeben, meinte Gruber auf Nachfrage und betonte außerdem, dass man auch bei einer noch ausstehenden Titelentscheidung keinen Einspruch mehr eingelegt hätte. "Wir hätten uns Zeit lassen können. Das wollten wir eben nicht, dass man uns dann Taktiererei oder politische Spielchen mitvorwirft. Dadurch haben wir die Liga in eine Situation gebracht, dass in den nächsten zwei Runden die Resultate nur auf dem Platz ausgespielt werden."
Gruber und auch sein Vize Jürgen Werner bekannten einmal mehr, dass man mit den verbotenen Trainings einen Fehler begangen und für den man sich entschuldigt habe. Der Verzicht auf den Gang zum Schiedsgericht sei auch mit den Spielern abgesprochen, erzählte Werner, der den Fokus nun wieder ausschließlich auf das Platz lenken will.
"Wir wollen das Geschehen wider ganzheitlich auf den grünen Rasen verlegen und die Nebenschauplätze so gut wie möglich ausblenden." Mit dem Fehler sei man vom richtigen Weg abgekommen, jetzt wolle man den in den letzten Jahren erarbeiteten guten Ruf als "sympathischer Club" komplett wiederherstellen.
Neben der verhängten Strafe drohen den Clubverantwortlichen auch noch mögliche persönliche Sanktionen wie Funktionssperren. Er werde jedenfalls für die von ihm genehmigten Trainingsverstöße geradestehen, wiederholte Werner frühere Aussagen. Wichtiger sei derzeit aber, dass das "Thema für die Mannschaft und für Fußball-Österreich" erledigt sei. "Ich glaube, das sollte die Bundesliga nicht belasten, dass das bis in den Herbst hineingeht", verwies er auf die nun ausbleibenden Folgen.
Abgesehen von der leidigen Causa überlegt der Club, aufgrund der angekündigten Corona-Publikumsbeschränkungen vom Paschinger Stadion schon im Herbst wieder auf die Linzer Gugl zu übersiedeln. Sollten dort mehr Fans möglich sein als in Pasching, dann werde man Linz wählen, betonte Gruber. Entscheidung sei aber noch keine gefallen. Die Frage der Zuschauerzulassung sei jedenfalls für das Gesamtbudget von großer Bedeutung. Bezüglich des lange geplanten Umbaus der Gugl will der Club noch im Juli Konkretes vorlegen, der Beginn der Abbrucharbeiten soll Ende des Jahres erfolgen.