Beamte der ukrainischen Kriminalpolizei vollzogen einen im vergangenen Dezember von der Wiener Justiz erlassenen internationalen Haftbefehl. Der 57-Jährige reagierte auf seine Festnahme völlig überrascht und leistete keinen Widerstand.
Seisenbacher war am 19. Dezember unentschuldigt nicht zu seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht erschienen, wo er sich vor einem Schöffensenat verantworten hätte müssen. Über Antrag der Staatsanwaltschaft war schon wenige Stunden nach dem geplatzten Prozess eine Festnahmeanordnung aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr ergangen. In Verbindung damit wurde ein Haftbefehl erlassen.
Die erforderlichen Anträge auf Auslieferung des 57-Jährigen an Österreich wurden bereits an die ukrainischen Behörden gestellt, berichtete Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien. Ein neuer Termin für die Hauptverhandlung gegen Seisenbacher wird nach der tatsächlichen Auslieferung festgesetzt.