Gerichtshof gibt Ex-Skispringer Müller recht - Präzedenzfall geschaffen?

Von APA
Ex-Skispringen Lukas Müller mit ÖSV-Coach Heinz Kuttin
© GEPA

Jener Unfall, der am 13. Jänner 2016 das Leben des damals 23-jährigen Skispringers Lukas Müller drastisch verändert hat, ist nach einer Klage des Kärntners vom Verwaltungsgerichtshof als Arbeitsunfall eingestuft worden. Müller, der sich damals als Vorspringer für die Skiflug-WM 2016 auf dem Kulm einen inkompletten Querschnitt zugezogen hat, hat damit möglicherweise für einen Präzedenzfall gesorgt.

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Müller sitzt seit dem Unfall im Rollstuhl, musste u.a. sein Auto umbauen lassen und hat auch große Folgekosten. Darum kämpfte er auch aus versicherungstechnischen Gründen um die Anerkennung als Arbeitsunfall und aus seiner Sicht um soziale Gerechtigkeit. Der ÖSV bzw. die Austria Ski WM und GroßveranstaltungsgesmbH war der Meinung, dass der Unfall auf dem Kulm als Freizeit-Unfall einzustufen sei, hat diesbezüglich aber eine Niederlage erlitten.

"Lukas Müller war ein großes und hoffnungsvolles Nachwuchstalent, sein Unfall war eine Tragödie. Nicht nur für ihn, auch für uns und seine Kollegen im ÖSV", wurde Verbands-Präsident Peter Schröcksnadel in einer Aussendung zitiert. Der ÖSV wolle nun prüfen, welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs auf künftige Sportveranstaltungen haben wird.

Weitreichende Auswirkungen

"Das betrifft aber nicht nur den ÖSV, sondern könnte Auswirkungen auch für andere Sportverbände und -veranstalter in Österreich haben", erklärte Schröcksnadel. "Die Frage ist, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Personen und Freiwillige, die - außerhalb des Kaders - an Sportveranstaltungen teilnehmen und wie müssen sie allenfalls arbeitsrechtlich abgesichert werden. Welche Konsequenzen entstehen daraus auch für kleine Veranstaltungen. Es wird dafür eine praktikable Regelung brauchen, um kleinere Veranstaltungen auch künftig durchführen zu können."

Der ÖSV habe sich für Lukas Müller nach dem Unfall sehr dafür eingesetzt, dass ihm eine entsprechende Entschädigung von den Versicherungen zuerkannt wurde, die ihm helfen sollten, seine schwierige Situation zu erleichtern. Müller habe bisher 480.000 Euro aus ÖSV-Versicherungen sowie weitere 350.000 Schweizer Franken (306.024,31 Euro) aus einer Rahmenversicherung des Skiweltverbands FIS erhalten.

Allerdings deckt nur ein anerkannter Arbeitsunfall die lebenslangen Folgekosten ab. Die Entscheidung zugunsten Müllers könnte nicht nur für Sportler hilfreich sein, sondern auch die Absicherung des Betreuerstabes in anderen Sportarten in den Blickpunkt werfen.

 

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