Im Vertrag zwischen Bödker und dem russischen Zweitligisten war vereinbart worden, dass mündliche Nebenabsprachen keine Gültigkeit besitzen. Da aber weder er noch sein Dolmetscher eine Kopie über einen Auflösungsvertrag besitzen, sei dieser laut IIHF nicht rechtens.
Die Düsseldorfer EG betonte per Pressemitteilung, dass beim Vertragsabschluss im Dezember alle notwendigen Unterlagen vorgelegen hatten.
Mads Bödker im Steckbrief