Weil der Videobeweis aber lediglich für Tor-Entscheidungen genutzt werden darf, nicht, wie in diesem Fall, für vorausgehende Aktionen, hätte es bei der auf dem Eis getroffenen Entscheidung bleiben müssen. Hunnius wurde nach seiner Fehlentscheidung bis zum Ende der Saison freigestellt.
Seitens der Liga hieß es, dass in der Spielordnung der DEL ein solcher Fall nicht geregelt sei und somit auch keine Rechtsgrundlage für das Stattgeben des Protests bestehe.
"Wir müssen diese Entscheidung respektieren, auch wenn wir damit nicht einverstanden sind. Wir werden bei der nächsten DEL-Gesellschafterversammlung darauf drängen, die Statuten für solche Fälle im Sinne unseres Sports anzupassen", sagte Geschäftsführer Uwe Frommhold.
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