Vielmehr sei richtig, so Schertz, "dass durch die Kanzlei Mossack Fonseca eine Briefkastenfirma für Nico Rosberg auf den British Virgin Islands eingerichtet wurde. Der alleinige Grund hierfür waren haftungsrechtliche Fragen und die Möglichkeit, international zu agieren. Mit steuerrechtlichen Fragen hat diese Einrichtung nichts zu tun."
Rosberg habe sich "vielmehr steuerrechtlich in jeder Hinsicht korrekt verhalten. Er hat seinen steuerlichen Wohnsitz in Monaco und ist daher auch in Monaco steuerpflichtig", sagte Schertz: "Sämtliche Vergütungen, die er durch den britischen Rennstall erhielt, wurden daher auch direkt nach Monaco bezahlt. Für ein Fehlverhalten ist damit von vornherein kein Raum."
Der NDR hatte berichtet, dass Rosbergs Mercedes-Rennstall einen Vertrag über die "Fahrer-Dienste" des Vizeweltmeisters mit der Firma "Ambitious Group Limited" auf den Britischen Jungferninseln abgeschlossen habe. Bei der Gruppe soll es sich laut NDR um eine Briefkastenfirma handeln, die unter derselben Adresse wie Hunderte anderer Firmen in den Unterlagen der Anwaltskanzlei "Mossack Fonseca" in Panama registriert wurde und die offiziell zwei anderen Unternehmen mit Sitz auf der Insel Jersey im Ärmelkanal gehört.
Es gebe keine Hinweise, dass sich Rosberg strafbar gemacht haben könnte. Auf NDR-Anfrage erklärte die Daimler AG, die "Ambitious Group" gehöre nicht zur Unternehmensgruppe.