"Frauen"-Urteil vom DFB nicht ausgeschlossen

SID
Bald keine Geisterspiele mehr? Das DFB-Sportgericht hält sich alle Optionen offen
© Getty

Ein Fußballspiel mit ausschließlich Frauen und Kindern als Zuschauer ist in Deutschland für die Zukunft nicht unmöglich. Der Vorsitzende des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Hans E. Lorenz, schloss ein Urteil wie den Ausschluss von männlichen Zuschauern bei Fenerbahce Istanbul zuletzt nicht aus.

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"Das ist bei uns zwar nicht vorgesehen", sagte er in einem Interview mit dem Magazin "11 Freunde": "Aber das Urteil hat einen gewissen Charme. Man könnte zumindest mal darüber nachdenken. Aber das würde womöglich 'die Gleichstellungsbeauftragten der Männer' auf den Plan rufen."

Der türkische Fußball-Verband TFF hatte Fenerbahce nach Krawallen statt eines Geisterspiels dazu verurteilt, im Heimspiel gegen Manisaspor vor wenigen Tagen nur Frauen sowie Kindern unter zwölf Jahren Einlass zu gewähren.

Lorenz rechtfertigte zudem die Sperre von zwei Spielen gegen Nationalspieler Mario Götze (Borussia Dortmund) aus dem Spiel gegen Bayer Leverkusen.

Erklärungen für Sperren

"Der normale Strafrahmen bei einer Tätlichkeit beträgt sechs Spiele bis zu sechs Monaten", erklärte er: "Tätlichkeiten sind in der Regel aber eine Reaktion auf eine Regelwidrigkeit des Gegners. Wir haben alle irgendwann mal Fußball gespielt und können solche Bewegungen gut interpretieren. Also haben wir das als versuchte Tätlichkeit eingestuft und ihn mit der geringen Sperre von zwei Spielen bestraft."

Das Worst-Case-Szenario für Lorenz wäre folgendes: "Ein Spieler war nachweislich gedopt und seine Mannschaft hat in diesem Spiel das entscheidende Abstiegsspiel gewonnen. Dem Verein müssen dann Punkte abgezogen werden, womit das Sportgericht mit einer Entscheidung den Abstieg besiegeln würde. Ich hoffe, uns bleibt ein Fall wie dieser erspart."

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