Dabei wird der Widerspruch des DFB gegen eine einstweilige Verfügung verhandelt, die Amerell im September erwirkt hatte.
Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro war dem Verband die Behauptung untersagt worden, dass der Rechtsstreit zwischen DFB und Amerell beendet und zugunsten des DFB und des Präsidenten Theo Zwanziger entschieden sei.