Am ersten Tag der Neu-Verhandlung vor dem Landgericht Bochum stellte der Vorsitzende Richter Carsten Schwadrat erwartungsgemäß fest, dass Teile der erstinstanzlichen Verhandlung wieder aufgerollt werden müssen. Dabei kündigten beide Angeklagten bereits an, dass sie sich zunächst nicht zur Sache äußern wollen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das erste Urteil von Mai 2011 in Teilen aufgehoben und an die Rückläuferkammer des Bochumer Landgerichts zurückgegeben.
In der zunächst auf 13 Tage angesetzten Nachverhandlung muss nun geklärt werden, ob Sapina aufgrund seines umfangreichen Geständnisses unter Umständen unter die sogenannte Kronzeugenregelung fällt und so für eine Strafmilderung infrage kommt.
Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs
Zudem muss beim Drahtzieher der Spielmanipulationen der Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs erneut geklärt werden, der sich für den 37-Jährigen strafverschärfend auswirken könnte.
Gleichzeitig droht beiden Angeklagten eine härtere Strafe, sollte die 13. Strafkammer des Landgerichts zu der Auffassung gelangen, dass auch die insgesamt fünf Spiele, in denen ein Manipulationsversuch nicht zum benötigten Spielergebnis geführt hatte, als vollendeter Betrug gewertet werden, weil den Wettanbietern ein sogenannter Quotenschäden entstanden ist.
Allerdings deutete Richter Schwadrat bereits an, diesen Anklagepunkt aufgrund des hohen Berechnungsaufwands und des geringen Anteils an der Schadenssumme einzustellen. Damit wäre der Angeklagte C. auch nicht an der weiteren Verhandlung beteiligt.
"Scheuen keinen langen Prozess"
Schwadrat machte zu Beginn der Verhandlung klar, dass die Beanstandungen des BGH gründlich geprüft würden: "Wir werden uns der Sache sorgfältig annehmen, scheuen aber keinen langen Prozess oder eine gerichtliche Auseinandersetzung."
Als rechtskräftig sah die Strafkammer die Verurteilung in 26 (C.) beziehungsweise 22 (Sapina) Fällen an, da die gewünschten Spielergebnisse tatsächlich eintraten.
Im ersten Prozess waren Sapina und C. wegen teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen von je fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Der nächste Verhandlungstag ist für den 6. Dezember angesetzt.