Den Nationalspielern drohen jeweils eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen von je 45.000 Euro. Beide sollen Sex mit der damals minderjährigen Zahia D. gehabt haben. Zuvor war der Einspruch von Ribérys Anwalt gegen die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens abgelehnt worden.
Ribéry hatte zugegeben, 2009 mit Zahia D. Sex gehabt zu haben. Allerdings habe er über ihr Alter von 17 Jahren nicht Bescheid gewusst.
Nach Auskunft von Ribéry-Anwalt Alberto Brusa sei nicht damit zu rechnen, dass Ribéry und Benzema zum Prozess erscheinen werden. Auch die inzwischen 21-jährige Zahia D. wird wohl nicht am Montag vor Gericht anwesend sein. "Wir sind zuversichtlich, und wir werden kämpfen", sagte Brusa.