Dies teilte ein Gerichtssprecher dem SID am Donnerstag einen Tag nach der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Richard Kästner mit.
In der rund 90 Minuten dauernden Verhandlung trugen die Beratungsagentur auf der einen sowie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) als Vertreter des Weltverbands FIFA ihre Argumente vor. Nach der Verhandlung müssen sich Spielervermittler demnach weiterhin unter anderem für jedes Beratungsgeschäft mit einem Profi oder einem Verein beim DFB registrieren lassen und die Verträge dem Verband offenlegen. Außerdem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
Provisionen für die Vermittlung von Minderjährigen dürfen hingegen nach dem Beschluss des Gerichts gezahlt werden - sollte der betroffene Fußballer ein Lizenzspieler sein.
Wahl der Mittel umstritten
Der DFB setzte mit den seit dem 1. April gültigen Richtlinien die Vorgaben des Weltverbands FIFA um. Die FIFA erhofft sich dadurch mehr Transparenz im oftmals undurchsichtigen Spielerberatergeschäft. Negative Auswüchse des Geschäfts sollen verhindert werden.
Die Wahl der Mittel ist allerdings umstritten. So begründete Rogon seinen Antrag gegen das neue Reglement mit einem Verstoß gegen das Kartellrecht (Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung). Ein weiterer Vorwurf ist die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit.
Schon jetzt scheint festzustehen, dass dies nur der Auftakt der juristischen Auseinandersetzung war. Die Vertreter des DFB, der unter anderem durch seinen Vizepräsidenten Rainer Koch repräsentiert wurde, gehen davon aus, dass es unabhängig von der Entscheidung des Gerichts zu einem Hauptverfahren kommen wird.
Die Deutsche Fußballspieler-Vermittler Vereinigung (DFVV) will nach Angaben ihres Geschäftsführers Gregor Reiter in den kommenden Tagen das Gespräch mit dem DFB und der Deutschen Fußball Liga (DFL) suchen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.