Lehmann muss vor Gericht

SID
Jens Lehmann muss sich wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung vor Gericht verantworten
© getty

Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann hat juristischen Ärger wegen eines mutmaßlichen Deliktes im Straßenverkehr. Der 45-Jährige muss sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft München II wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Wie Sprecher Florian Gliwitzky dem SID bestätigte, ist am 16. September um 10.00 Uhr im Amtsgericht Starnberg eine Verhandlung angesetzt.

Gegen Lehmann liegt ein Strafbefehl in Höhe von 240.000 Euro vor, der sich aus 60 Tagessätzen à 4000 Euro errechnet. Zur Festlegung wurde dessen Nettoeinkommen herangezogen. Lehmann hat dagegen über seinen Anwalt Einspruch eingelegt.

Lehmann wird vorgeworfen, im November 2014 auf der Autobahn A952 bei Starnberg einen anderen Verkersteilnehmer zum Anhalten gezwungen und attackiert zu haben. Nach dem Stopp soll Lehmann seinen Kontrahenten am Schal gezogen haben. "Ich habe noch nie jemanden bedroht oder gewürgt", sagte er der Bild-Zeitung.

Jens Lehmann im Steckbrief