Denn die Schweizer Justiz darf zukünftig nicht nur gegen korrupte Amtsträger, sondern auch gegen korrupte Privatpersonen in Sportverbänden und Unternehmen vorgehen, der Tatbestand wird jetzt zu einem Offizialdelikt.
Dies hat nach dem Nationalrat jetzt auch der Ständerat der Schweiz - Vertretung der Kantone - in der vergangenen Woche beschlossen.
Der Nationalrat hatte den Gesetzentwurf schon im Frühling 2014 vorgelegt.
Schon damals war die Vergabe von Sport-Großereignissen der Anlass für die Gesetzesinitiative, aber durch die aktuellen Ereignisse rund um die FIFA und ihren Präsidenten Joseph S. Blatter fühlen sich die Schweizer Politiker bestätigt.
Lücken in Gesetzgebung
"Die Bestechungsvorwürfe rund um die FIFA hätten die Lücken in der Gesetzgebung deutlich gezeigt", sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Bisher wurden Schmiergeldzahlungen bei der Vergabe von Großanlässen vom Korruptionsstrafrecht nicht erfasst, sondern nur im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bei Wettbewerbsverzerrungen.
Eine Ausnahme gibt es, bei sogenannten "leichten Fällen" wird nicht von Amtsseite ermittelt, sondern nur auf Anzeige der Betroffenen. Diese Ausnahme war lange zwischen Nationalrat und Ständerat strittig, wurde jetzt aber vom Ständerat akzeptiert.