Der Fußball-Weltverband hatte die Strafmaßnahme ausgesprochen, letztlich wurde sie vom Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) vollstreckt.
"Es ist ein wunderbares und befreiendes Gefühl", sagte Wilhelmshavens Vorstandsvorsitzender Hans Herrnberger bei Sky Sport News HD: "Hier hat wirklich David gegen Goliath gewonnen. Wir haben wieder eine Zukunft."
Der Klub verlangt nun die mittelfristige Wiedereingliederung in die Regionalliga und zudem finanzielle Entschädigungen: "Wir müssen mit dem DFB und dem NFV kurzfristig zusammenkommen und eine faire Lösung für uns finden."
Ausgangspunkt des Rechtsstreits seit 2008 war die Weigerung des Klubs, für den früheren argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu, der auch den italienischen Pass besitzt, eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von insgesamt 157.500 Euro an zwei vorherige Klubs des Südamerikaners zu zahlen.
Derlei Geldtransfers sehen die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA vor.
Fehlende rechtliche Grundlagen in NFV-Statuten
In den Statuten des NFV fehle diese rechtliche Grundlage jedoch, hieß es im Urteil des BGH: "Dabei muss die Regelung eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen. Eine derartige Grundlage fehlt in der Satzung des Beklagten, soweit es um Disziplinarstrafen bei Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen geht."
Damit folgte die höchste Instanz dem Oberlandesgericht Bremen, das im Dezember 2014 die Rückversetzung der Niedersachsen in die Oberliga für unwirksam erklärt hatte.
Gegen dieses Urteil legte der NFV daraufhin Revision ein und verlor nun. Nach sportlichen Abstiegen spielt der SVW mittlerweile in der Bezirksliga.