Nach Angaben der Ermittler sei der inzwischen 67-Jährige, der von 1999 bis 2007 für den Fußball-Weltverband FIFA tätig war, wie bereits die deutschen WM-Organisatoren Franz Beckenbauer, Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt ein Verdächtiger im laufenden Verfahren.
Seit dem vergangenen Jahr ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäsche sowie Veruntreuung. L
insi soll wegen der Ermittlungen inzwischen von seinem Posten als Verwaltungsrat einer Schweizer Bank zurückgetreten sein. Die FIFA wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren am Mittwoch auf SID-Anfrage nicht äußern.
Immer noch geht es um die Frage, was genau mit den 6,7 Millionen Euro passierte, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen wurden.
Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.
Linsi kommt im DFB-Bericht vor
Aufklärung darüber erhoffen sich die Schweizer Ermittler nun womöglich von Linsi, der allerdings bisher schweigt. Im vom DFB in Auftrag gegebenen Bericht der Kanzlei Freshfields taucht der Name Linsi gleich mehrmals auf.
So heißt es dort auf Seite 297: "Basierend auf den uns vorliegenden Informationen kommen wir zu dem Ergebnis, dass jedenfalls Urs Linsi über den wahren Empfänger und den Zweck der Zahlung seinerzeit Kenntnis hatte."
Die BA untersucht seit Mitte November des vergangenen Jahres den Fall aufgrund eines Rechtshilfeersuchens aus Deutschland. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt ebenfalls, allerdings nur gegen Zwanziger, Niersbach und Schmidt. Bei allen drei Ex-Funktionären, deren Häuser am 3. November 2015 im Zusammenhang mit der Millionen-Zahlung durchsucht wurden, geht es um den Verdacht der Steuerhinterziehung.
Die Schweizer Behörden haben diese Ermittlungen inzwischen auf Beckenbauer ausgeweitet. Die BA ist zuständig, weil die damaligen finanziellen Transaktionen weitgehend über Schweizer Konten durchgeführt wurden.