Ursprünglich sollte am 1. Juni wieder verhandelt werden. Geladen ist noch ein Zeuge. Ein Vorstandsmitglied des Klubs ist laut Auskunft des Gerichts derzeit vernehmungsunfähig - das OLG hatte aber angeordnet, dass der komplette Vorstand sowie ein gesetzlicher Vertreter der Stadt vor Ort sein muss.
Für die Stadt ist die Verlegung ein herber Rückschlag. Schließlich hatte der DFB am 19. Mai zwar vorerst am Galopprennbahn-Plan festgehalten, im gleichen Atemzug aber auch schnelle Rechtssicherheit gefordert.
"Auch wenn die Priorität weiter auf den bisherigen Planungen liegt", werde zudem "parallel im Rahmen einer internen Vorprüfung sondiert, ob es alternative Standorte im Rhein-Main-Gebiet geben könnte", hatte der Weltmeister-Verband mitgeteilt.