Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat der Revision des DFB-Kontrollausschusses gegen den Beschluss des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes im Fall des Regionalligisten Energie Cottbus stattgegeben. Der Einstellungsbeschluss des NOFV-Verbandsgerichtes wurde genauso wie die Auflagen aus dem erstinstanzlichen NOFV-Sportgerichtsurteil vom 24. November 2017 aufgehoben.
Außerdem verurteilte das Bundesgericht den Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro. Davon kann der FC Energie bis zu 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden. Der Klub hat dem Urteil zugestimmt.
"Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz! Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt", sagte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts.
Revision des DFB-Kontrollausschusses
Das NOFV-Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 24. November 2017 gegen Energie wegen der rassistischen Vorkommnisse beim Auswärtsspiel der Lausitzer in der Regionalliga Nordost bei Babelsberg 03 (28. April 2017) wegen angeblicher Verfahrenshindernisse aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dagegen hatte der DFB-Kontrollausschuss Revision eingelegt.
Der Babelsberger Vorstandschef Archibald Horlitz begrüßte das Vorgehen des DFB. "Wir haben jetzt eine konsequentere und stringentere Rechtssprechung", sagte er der Welt: "Man hat beim DFB klare Kante gezeigt."