Bundesligist Werder Bremen muss eine Geldstrafe von 3000 Euro zahlen. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes, nachdem Werder in zwei Fällen ein unsportliches Verhalten zur Last gelegt worden war.
Während des Meisterschaftsspiels der Bundesliga zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 7. Mai 2008 wurde im Bremer Fanblock eine Rauchbombe gezündet, beim Meisterschaftsspiel der Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und Werder Bremen am 6. Dezember 2008 in Karlsruhe war kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit im Bremer Fanblock ebenfalls eine Rauchbombe entfacht worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.