Beide Spieler sind dringend verdächtig, sich jeweils eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner schuldig gemacht zu haben, heißt es in einer Pressemitteilung des DFB.
Und weiter: In der 44. Minute des Spiels zwischen Borussia Dortmund und dem VfB Stuttgart am vergangenen Samstag hat Jens Lehmann nach Auswertung der Fernsehaufzeichnungen zunächst Subotic absichtlich mit dem rechten Ellenbogen gegen den Hinterkopf geschlagen, woraufhin Subotic mit seinem linken Ellenbogen bewusst nach hinten schlug und Lehmann im Gesicht (Lippenbereich) traf.
Ellenbogenschläge sind krass sportwidrig
Da Schiedsrichter Dr. Helmut Fleischer gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt hat, beide Vorgänge nicht gesehen zu haben, kann der Kontrollausschuss die Ermittlungen aufnehmen. Beide Spieler sind zu einer zeitnahen Stellungnahme aufgefordert worden.
"Ich sehe das Ganze nicht so dramatisch. Jens ist aus meiner Sicht nicht handgreiflich geworden. Ich habe lange in England gespielt, da wäre das überhaupt kein Thema gewesen", sagte VfB-Teamchef Markus Babbel.
Der Vorsitzende des Kontrollausschusses, Dr. Anton Nachreiner, stellt in diesem Zusammenhang fest, dass zielgerichtete Ellenbogenschläge, insbesondere gegen den Kopf beziehungsweise das Gesicht eines Gegenspielers, nach ständiger Rechtsprechung der DFB-Rechtsinstanzen als krass sportwidrig im Sinne des § 8 Nr. 8. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB angesehen und nachträglich bestraft werden können.