Borussia Mönchengladbach kann früher als erwartet auf Abwehrspieler Roel Brouwers zurückgreifen.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verkürzte das Strafmaß für Brouwers auf eine Sperre von drei Spielen, erhob allerdings eine zusätzliche Geldstrafe von 15.000 Euro.
Arango fehlt vier Bundesligaspiele
Der Gladbacher Arango wurde vom DFB-Sportgericht wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen belegt. Ursprünglich war der Niederländer Brouwers für vier Spiele vom DFB-Sportgericht gesperrt worden.
Sein Verein hatte Einspruch gegen das Urteil eingelegt, der zunächst vom DFB-Sportgericht abgewiesen worden war. Nach dem Urteil des DFB-Bundesgerichtes ist Brouwers somit am 30. Oktober beim Auswärtsspiel bei Aufsteiger 1. FC Kaiserslautern wieder spielberechtigt.
"Die Beweisaufnahme hat - anders als in der Vorinstanz festgestellt - einen weniger intensiven Angriff von Roel Brouwers auf seinen Gegenspieler Klaas-Jan Huntelaar ergeben, den er nicht mit der Stollensohle, sondern nur mit dem seitlichen Außenspann zu Fall brachte", sagte Goetz Eilers, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts.
Zustimmung in beiden Fällen
Brouwers hatte am 25. September im Spiel gegen Schalke 04 (2:2) nach einem Foul an seinem Landsmann Klaas-Jan Huntelaar in der 77. Minute die Rote Karte gesehen.
Arango war am Sonntag beim Auswärtsspiel der Gladbacher bei 1899 Hoffenheim (2:3) von Schiedsrichter Michael Weiner (Giesen) in der 62. Minute nach einer Attacke gegen Sejad Salihovic des Feldes verwiesen worden. Spieler und Verein haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.