Es sei die Verpflichtung des Vereins, fristgerecht Einspruch gegen die "irregulär zustande gekommene Spielwertung" einzulegen und eine Neuansetzung der Partie zu beantragen.
Bereits am Freitag wird sich das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit dem Einspruch der Berliner beschäftigen.
DFB-Mediendirektor Ralf Köttker erklärte am Mittwochabend: "Wir können bestätigen, dass Hertha BSC Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt hat. Das Sportgericht des DFB wird sich bereits am Freitag mit dem Fall befassen." Die mündliche Verhandlung in der Frankfurter DFB-Zentrale beginnt um 13.30 Uhr. Geleitet wird sie von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Preetz: Sicherheit ging vor Wettbewerb
Preetz erläuterte bei einer Pressekonferenz die Gründe für den Einspruch der Herthaner. "Unter den gegebenen beängstigenden Umständen galt die alleinige Aufmerksamkeit der Sicherheit, nicht dem Wettbewerb. Wir haben das Spiel nur fortgesetzt, um eine Eskalation zu verhindern", sagte Preetz. Der Schiedsrichter habe die Berliner aufgefordert, auf den Platz zurückzukehren. Das Team werde nun weiter trainieren, bis die Entscheidung des DFB getroffen sei.
Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt erachtet die Erfolgsaussichten der Berliner als groß. "In der DFB-Satzung steht klipp und klar, dass ein Spiel, das unter solchen Umständen passiert, nicht gewertet werden darf. Das führt zwingend zur Aufhebung der Wertung", sagte Schickhardt.
Die Partie musste am Dienstagabend von Schiedsrichter Wolfgang Stark zwei Mal unterbrochen werden, nachdem aus dem Berliner Fanblock massiv Bengalische Feuer und Knallkörper aufs Spielfeld geflogen waren. Zudem stürmten tausende Fans der Düsseldorfer während der Nachspielzeit vorzeitig das Spielfeld.